3.4.2018 - +++ Unfälle bei Schneematsch und Nässe +++
BAB A 9 und BAB A 93, 02.04.2018; Vier Unfälle wegen nicht angepasster Geschwindigkeit und einem Gesamtschaden von mindesten 25000.--€ ereigneten sich am Morgen des Pfingstmontages auf den hochfränkischen Autobahnen. Drei der Unfälle mussten die Beamten der Verkehrspolizei Hof auf der BAB A 93 im Bereich von Höchstädt aufnehmen.
Um 06.20 Uhr geriet ein kroatischer VW-Fahrer während eines Überholvorgangs bei Schneematsch ins Schleudern. Er prallte gegen die Mittelschutzplanke und kam anschließend auf dem Standstreifen zum Stehen. Nachdem er sich den Schaden an seinem Pkw angesehen hatte, setzte er seine Fahrt jedoch einfach fort. Im Zuge der Fahndung konnte der Unfallflüchtige aber wenig später durch eine Streife der Marktredwitzer Polizei an der Anschlussstelle Regnitzlosau angehalten werden.
Ebenfalls zu schnell waren in diesem Bereich wenig später zwei weitere Pkw-Fahrer unterwegs. Ein BMW-Fahrer aus Kehlheim schleuderte gegen die rechte und eine VW-Fahrerin aus dem Landkreis Wunsiedel gegen die linke Schutzplanke. Alle Unfallbeteiligten blieben jedoch unverletzt.
Gegen 06.45 Uhr hatte ein BMW-Fahrer aus Potsdam auf der BAB A 9 bei Stammbach seine Geschwindigkeit ebenfalls nicht der schneebedeckten Fahrbahn angepasst. Er schleuderte gegen die rechte Schutzplanke und verletzte sich dabei leicht an der Hand.
+++ Drogenfahrt +++
Gefrees, BAB A 9, 03.04.2018, 02.35 Uhr; Drogentypische Auffälligkeiten zeigte ein polnischer Pkw-Fahrer, als ihn Streifenbeamte der Hofer Verkehrspolizei am Parkplatz Streitau kontrollierten. Auf Nachfrage gab der 28-Jährige an, in den Vortagen mehrere Joints geraucht zu haben. Nachdem ein Drogenvortest positiv verlaufen war, musste er sich noch einer Blutentnahme unterziehen. Danach setzte ein Mitfahrer die Fahrt in Richtung Süden fort.
+++ Lkw-Verstöße +++
BAB A 9 und BAB A 72, 02./03.04.2018; Mehrere Verstöße von Lkw-Fahrern mussten Hofer Verkehrspolizisten bei diversen Kontrollen ahnden. So fiel ihnen am Ostermontag auf der BAB A 9 ein Lkw-Fahrer aus Russland auf, der keine Ausnahmegenehmigung vom Feiertagsfahrverbot hatte und zudem schon zu lange am Steuer gesessen war.
Ein griechischer und ein mazedonischer Sattelzugfahrer war jeweils am Saaleabstieg zu schnell unterwegs. Sie überschritten die für Lkw auf 60 km/h beschränkte Höchstgeschwindigkeit um bis zu 30 km/h.
Weil ein polnischer Sattelzugfahrer auf der BAB A 72 im Überholverbot einen anderen Lkw überholte, wurde auch er zur Verantwortung gezogen.
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