2.4.2018 - +++ Nach Überschlag leicht verletzt +++
A 9 / Berg: Ein 34-jähriger Mann und dessen gleichaltrige Ehefrau verletzten sich leicht nach einem Verkehrsunfall auf der BAB A 9 bei Berg in Fahrtrichtung München. Der Fahrzeugführer hatte am Sonntagnachmittag bei Schneeregen seine Geschwindigkeit nicht den Witterungsverhältnissen angepasst und verlor auf der linken Spur die Kontrolle über seinen BMW. Er schleuderte nach rechts und überschlug sich im dortigen Grünstreifen. Das total demolierte Fahrzeug kam dann auf allen vier Rädern zum Stehen. Glücklicherweise erlitten die beiden Insassen nur leichtere Verletzungen, mussten allerdings trotzdem ins Klinikum eingeliefert werden. Es entstand ein Sachschaden von ca. 30.000 Euro, den Mann erwartet zudem noch ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
+++ Ohne Arbeitszeitnachweise unterwegs +++
A 9 / Münchberg: Beamte der Schwerverkehrskontroll- und Gefahrgutgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Hof kontrollieren am Sonntagabend zunächst einen polnischen Kleintransporter auf der A 9 bei Münchberg. Der 55-jährige Berufskraftfahrer hatte Hydraulikteile nach Frankreich geliefert und befand sich nun auf der Rückfahrt nach Polen. Er konnte keinerlei Aufzeichnungen über seine zurückgelegten Lenk- und Ruhezeiten in Form von Tageskontrollblättern vorlegen. Bei einer weiteren Kontrolle konnte ein 36-jähriger Rumäne ebenfalls keinen Tätigkeitsnachweis für die zurückgelegte, gewerbliche Fahrt vorlegen. Die beiden sind wegen eines Verstoßes nach dem Fahrpersonalgesetz angezeigt worden.
+++ Sekundenschlaf führt zum Unfall +++
A 72 / Köditz: Ein 19-jähriger Auszubildender befuhr am Sonntag, kurz vor Mitternacht, die BAB A 72 in Richtung Autobahndreieck Bayerisches Vogtland. Sekundenschlaf führte dazu, dass er immer weiter nach rechts von der Fahrbahn abkam und gegen die rechte Schutzplanke krachte. Weder er, noch seine beiden Mitfahrer, sind bei dem Unfall verletzt worden, es entstand allerdings ein Sachschaden von insgesamt 8000 Euro. Der Mann muss sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs strafrechtlich verantworten.
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