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el vpi14.2.2018 - +++ Keine Aufzeichnungen über Lenk-und Ruhezeiten geführt +++

A9 / LEUPOLDSGRÜN. Ein 45-jähriger Litauer war am Dienstag mit einem Autotransporter und Anhänger auf der A9 in Richtung Berlin unterwegs. Bei der Kontrolle durch eine Streife der Hofer Verkehrspolizei stellte diese fest, dass im Fahrzeug kein Fahrtenschreiber verbaut ist und auch keinerlei Aufzeichnungen über Lenk-und Ruhezeiten geführt wurden. Der Mann, der zugleich Halter des Gespannes ist, erhielt eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz.

 

+++ Abgelaufener bulgarischer Führerschein +++

A72 / FEILITZSCH. Am Dienstagnachmittag kontrollierte eine Streife der Hofer Verkehrspolizei einen 43-jährigen Bulgaren, da er trotz Überholverbot mit seinem Sattelzug mehrere Lkws überholte. Hierbei stellte sich heraus, dass dessen Führerschein seit Anfang Februar keine Gültigkeit mehr hat. Der Kraftfahrer erhielt eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und musste eine vierstellige Sicherheitsleistung hinterlegen. Die Weiterfahrt darf nur durch einen Ersatzfahrer mit gültigem Führerschein fortgesetzt werden.

 

+++ Zulassungsstempel kopiert +++

A9 / BERG. Mit einem kopierten Zulassungsstempel versuchte ein 57-jähriger Pole am Dienstagnachmittag, einen Citroen ins Ausland auszuführen. Bei der Kontrolle auf der Rastanlage Frankenwald stellten Schleierfahnder fest, dass das Fahrzeug kurz zuvor außer Betrieb gesetzt wurde. Der Mann erhielt Anzeigen wegen Urkundenfälschung sowie wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Straßenverkehrszulassungsordnung. Eine Weiterfahrt ist erst nach ordnungsgemäßer Zulassung möglich. Eine Sicherstellung der Kennzeichen und des Fahrzeugschlüssels erfolgte.

 

+++ Ohne Fahrerlaubnis unter Drogeneinfluss auf der Autobahn unterwegs +++

A9 / BERG. Am Dienstagmittag stellten Schleierfahnder bei einer Kontrolle auf der Rastanlage Berg bei einem 37-jährigen Berliner fest, dass dieser unter Drogeneinfluss und ohne Führerschein am Steuer eines Renaults saß. Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs konnte noch eine geringe Menge Marihuana aufgefunden werden. Er muss sich nun wegen unerlaubtem Drogenbesitz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren unter Drogeneinfluss verantworten.

 

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