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el vpi27.9.2017 - +++ Rauschgiftaufgriffe +++

Berg, BAB A 9, 26.09.2017; Mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz deckten Beamte der Verkehrspolizei Hof bei Kontrollen im Bereich der Rastanlage Frankenwald auf. Um 11.15 Uhr verhielt sich eine Reisebusinsassin gegenüber Schleierfahndern auffällig, als sie sich zu Fuß einer Überprüfung entziehen wollte. Den Grund fanden die Polizisten schnell heraus, denn die 54-jährige Berlinerin hatte immerhin knapp 28 Gramm Marihuana bei sich.

Wenig später wurde während einer Fahrtunterbrechung ein anderer Reisebusinsasse kontrolliert. Der 19-Jährige aus Oranienburg hatte in seinem Kapuzenpulli ebenfalls ein paar Gramm Marihuana versteckt.  

10 Gramm der gleichen Droge entdeckte eine andere Fahnderbesatzung bei einem Fahrgast in dessen mitgeführten Tasche. Der in Oberbayern lebende 27-jährige Italiener erhält nun ebenfalls eine Strafanzeige.

Am Abend erregte ein Tramper-Pärchen die Aufmerksamkeit von Streifenbeamten der Hofer Verkehrspolizei. Sowohl die 23-Jährige aus Berlin, wie auch der 28-jährige Brandenburger hatten jeweils etwas Marihuana und Amphetamin in ihrem Gepäck deponiert.

 

+++ Ohne Versicherung unterwegs +++

Leupoldsgrün, BAB A 9, Als Schleierfahnder der Verkehrspolizei Hof auf dem Parkplatz Lipperts einen VW aus Oberbayern anhielten stellte sich heraus, dass für das Fahrzeug kein gültiger Versicherungsschutz mehr bestand. Nach Rücksprache mit der Zulassungsstelle entstempelten die Beamten die Kennzeichen und stellten den Fahrzeugschein sicher. Sowohl die 60-jährige Fahrerin, wie auch ihre Tochter, auf welche der Pkw zugelassen war, müssen sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz strafrechtlich verantworten.

 

+++ Fahren ohne Fahrerlaubnis +++

Berg / Gattendorf, BAB A 9 / 93, 26.09.2017; Keinen Führerschein konnte ein 53-jähriger Ford-Fahrer aus Sachsen-Anhalt vorzeigen, als ihn Streifenbeamte der Hofer Verkehrspolizei um 11.50 Uhr auf der BAB A 9 bei Berg kontrollierten. Er hatte diesen nicht etwa vergessen, sondern war gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.

Nicht ausreichend war die Fahrerlaubnis eines in Deutschland wohnenden Polen, der gegen 16.00 Uhr auf der BAB A 93 im Bereich von Berg mit einem Klein-Lkw samt Anhänger unterwegs war. Er hätte die Klasse BE benötigt, konnte jedoch nur die Klasse B vorweisen. Deswegen erhält auch der Beifahrer und zugleich Fahrzeughalter eine Anzeige.

 

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