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el vpi20.9.2017 - +++ Sattelzug überholt im Überholverbot +++

A 72, Köditz; Widerrechtlich überholt trotz Überholverbot hat am Dienstag auf der A 72 zwischen Töpen und Hof/Nord ein 30jähriger Brummifahrer aus Polen. Dass er dies genau dann tat, als eine Streife der Hofer Autobahnpolizei ihn

beobachten konnte, hatte zur Folge, dass er an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung für das zu erwartende Bußgeld in Höhe von etwa 100 € bezahlen musste.

 

 

+++ Marihuana in der Tupperdose +++

A 9, Rastanlage Frankenwald; Den richtigen Riecher bewiesen erneut Schleierfahnder der Hofer Verkehrspolizei. Sie kontrollierten am Dienstag gegen 15 Uhr einen blauen VW-Bus auf der Rastanalage Frankenwald-West. Die Beifahrerin nutzte eine Mitfahrgelegenheit, um nach München zu gelangen. Dort wollte sie ihre 3 und 5 Jahre alten Kinder abholen. In ihrer Reisetasche hatte die 37jährige Berlinerin in einer Tupperdose eine kleine Menge Marihuana versteckt. Dies blieb den Polizisten jedoch nicht verborgen. Sie förderten das Rauschgift zutage und stellten es sofort sicher. Die Berlinerin wurde wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt.

 

+++ Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht +++

A 9, Gefrees und Leupoldsgrün; Gleich mehrere Brummifahrer mussten am Dienstag wegen Verstößen gegen das Fahrpersonalrecht beanstandet werden. Die Spezialisten der Schwerverkehrskontrollgruppe der Hofer Autobahnpolizei kontrollierten mehrere Lastwagenfahrer. Um 08.15 Uhr musste der erste am Parkplatz bei Streitau angezeigt werden, da er das vorgeschriebene Kontrollgerät in seinem Lkw nicht eingebaut hatte. Zudem war er nicht im Besitz der erforderlichen Qualifikation, die man als Berufskraftfahrer braucht. Kurz nach 12 Uhr musste ein Niederländischer Lkw-Fahrer ein Bußgeld bezahlen, weil er während der Fahrt mit seinem Mobiltelefon Textnachrichten verfasste.

 

+++ Mit Haftbefehl gesucht +++

A 9, Gefrees; Ein dicker Fisch ging den Beamten der Hofer Autobahnpolizei in der vergangenen Nacht ins Netz. Kurz vor 19 Uhr erregte ein grüner VW Golf die Aufmerksamkeit der Beamten. Das Fahrzeug konnte auf dem Parkplatz bei Streitau in Fahrtrichtung München gestoppt werden. Bei der Überprüfung des 29jährigen Fahrers aus Thüringen und seines VW Golf stellte sich eine ganze Litanei an Verstößen heraus. Für den Golf konnte der 29jährige Tätowierer keinen Eigentumsnachweis erbringen. Zudem war das Auto nicht zugelassen und damit weder versichert noch versteuert. Der Fahrer selbst hatte keinen Führerschein, stand unter Drogeneinfluss und war überdies noch mit Haftbefehl gesucht. Der junge Mann wurde vorläufig festgenommen und wird heute dem Haftrichter vorgeführt. Der VW Golf wurde sichergestellt.

 

+++ Zwei Verkehrsunfälle auf der A 93 +++

A 93, Mitterteich; Um 14.35 Uhr mussten die Hofer Verkehrspolizisten am Dienstag eine Unfallflucht aufnehmen. Ein 29jähriger Lkw-Fahrer wich bei Mitterteich nach links aus, um an einem anderen Fahrzeug, dass sich auf der Ausfädelspur bewegte, vorbeizufahren. Dabei übersah er, dass links neben ihm eine 26jährige Frau mit ihrem Ford Mondeo fuhr. Der Lkw und der Mondeo berührten sich, so dass die komplette rechte Seite des Ford beschädigt wurde und der Außenspiegel abknickte. Der Sachschaden beläuft sich auf mindestens 1000 Euro. Der 29jährige Brummilenker setzte seine Fahrt fort, ohne anzuhalten. Die Geschädigte verständigte jedoch unverzüglich per Notruf die Polizei, damit konnte sofort eine Fahndung nach dem Lkw eingeleitet werden. Tatsächlich wurde er durch eine Streife des Zoll am Autohof in Thiersheim angetroffen, so dass der 29jährige wegen Unfallflucht zur Rechenschaft gezogen werden kann.

A 93, Regnitzlosau; Um 16.45 Uhr verlor auf der A 93 kurz vor dem Autobahndreieck Hochfranken ein 45jähriger Mann aus Aue im Erzgebirge die Herrschaft über seinen Mercedes Kastenwagen. Ohne Fremde Beeinträchtigung fuhr der Mann erst in den linken Grünstreifen und schleuderte dann nach rechts in die Leitplanken. Der Mercedes Vito wurde dabei mit geschätzten 10.000 € erheblich beschädigt. Die Autobahnmeisterei beklagt einen Schaden in Höhe von mindestens 2000 € an der Leitplanke.

 

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