2.9.2017 – +++ Amphetamin im Fernbus +++
A9 / Raststätte Frankenwald. Bei der Kontrolle einer 32jährigen Fernbusreisenden aus dem Raum Halle am Freitagnachmittag händigte diese den Beamten der Verkehrspolizeiinspektion Hof eine Kaugummidose aus Metall aus. Diese enthielt eine geringe Menge verbotener Amphetamine, welche beschlagnahmt wurden. Die Frau gab wenig glaubhaft an, dass ihr die verbotenen Drogen angeblich „untergejubelt“ wurden. Nach erfolgter Anzeigenerstattung wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz konnte die Frau ihre Reise nach München fortsetzen.
+++ Marihuana im Gepäck +++
A9 Parkplatz Lipperts/Leupoldsgrün. Ein 23jähriger Berliner, der Rast auf dem Parkplatz Lipperts machte, ist am Freitagnachmittag Beamten der Verkehrspolizeiinspektion Hof aufgefallen. Bei der Kontrolle wurde durch die Beamten starker Marihuanageruch festgestellt. Der Berliner händigte den Beamten zunächst freiwillig einen Joint aus und gab an, keine weiteren verbotenen Betäubungsmittel bei sich zu haben. Eine Durchsuchung seines Rucksackes förderte jedoch noch eine geringe Menge Marihuana zu Tage. Nach der Beschlagnahme der illegalen Betäubungsmittel konnte der Berliner weitereisen. Gegen ihn wurde Anzeige wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz erstattet.
+++ Fahrraddieb mit Drogen im Fernbus +++
A9 Parkplatz Lipperts/Leupoldsgrün. Beamte der Bundespolizei stellten bei der Kontrolle des Fernbusses am Samstag in den frühen Morgenstunden einen 27 jährigen mauretanischen Asylbewerber im Fernbus fest, welcher eine geringe Menge Marihuana im Rucksack bei sich hatte. Außerdem reiste dieser mit einem hochwertigen E-Bike von Greifswald nach Zürich. Eine Überprüfung der Fahrradrahmennummer ergab, dass das mit einem Panzerschloss gesicherte E-Bike am Vortag in Greifswald gestohlen wurde. Das illegale Marihuana sowie das entwendete E-Bike wurden beschlagnahmt. Der mauretanische Asylbewerber wurde vorläufig festgenommen und zur Verkehrspolizeiinspektion Hof verbracht. Ihn erwartet nun eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz und nach dem Strafgesetzbuch, wegen des besonders schweren Falles des Diebstahls.