4.8.2026 – +++ Unfall auf der A93 - Sattelzug blockiert Rettungsgasse +++
A93/Regnitzlosau.- Auf rund 35 Tausend Euro beziffern die Beamten der Hofer Autobahnpolizei den Sachschaden nach einem Verkehrsunfall am 03.08.2026 auf der A93 bei Regnitzlosau.
Wie die Beamten an der Unfallstelle ermittelten, war ein 41-jähriger Fahrer aus Hof mit seinem BMW um 14 Uhr gerade dabei, auf der zweispurigen Autobahn ein Gespann zu überholen.
Ein 49-jähriger Mann aus Niedersachsen erkannte die Situation zu spät und fuhr mit seinem Toyota dem BMW des Hofers auf. Nach Kollisionen mit den Leitplanken kamen die beiden Fahrzeuge schließlich erheblich beschädigt auf der Fahrbahn zum Stehen. Verletzt wurde bei dem Crash glücklicherweise keiner.
Jedoch war die Fahrbahn in nördlicher Richtung durch die Wracks blockiert, wodurch sich schnell ein Stau aufbaute. Die überwiegende Mehrheit der Verkehrsteilnehmer im und am Ende der Stauungen, verhielt sich richtig und bildete eine Rettungsgasse.
Ein 44-jährige Fahrer eines Sattelzugs aus Polen verhielt sich jedoch denkbar falsch und benutzte die Rettungsgasse um selbst schneller vorwärts zu kommen. Ein Trupp der Autobahnmeisterei auf dem Weg zur Unfallstelle wurde durch den 40-Tonner Sattelzug behindert.
Ein Fehlverhalten, das den 41-jährigen Berufskraftfahrer an Ort und Stelle teuer zu stehen kam. Denn die Polizisten an der Unfallstelle stoppten ihn mit seinem Sattelzug und nahmen eine Bußgeldanzeige gegen ihn auf. Er hinterlegte eine Sicherheitsleistung von über vier Hundert Euro für den Fehltritt.
+++ Abstände im Fokus +++
A93/Regnitzlosau.- 25 zum Teil erhebliche Verstöße sind die traurige Bilanz einer Abstandsmessung, die Beamte der Verkehrspolizei aus Hof am 03.08.2026 auf der A93 durchführten. Bei der mehrstündigen Kontrollaktion mussten Schwerlastfahrzeuge und PKW beanstandet werden, die den
gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zum Teil erheblich unterschritten.
Für den Fahrer eines Sattelzugs aus dem Raum Tirschenreuth wäre ein Abstand zum Vorausfahrenden von mindestens 50 Metern einzuhalten gewesen. Tatsächlich hielt der Oberpfälzer allerdings einen Abstand von 30 Metern wohl für ausreichend, was ihm nun ein Bußgeld von 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg einbringen wird.
Mit 140 km/h war ein VW-Fahrer aus dem Raum Hamburg unterwegs. Nach der Faustformel „Halber Tacho“ hätte er demnach einen Abstand von 70 Metern zum Vorausfahrenden mindestens einhalten müssen. Tatsächlich zeigten die Messgeräte an, dass der Hanseat buchstäblich in einem Abstand von zehn Metern hinter dem Vorausfahrenden „klebte“.
Ein Fehlverhalten, das gemäß Bußgeldkatalog drakonische Folgen nach sich zieht. Neben einem Bußgeldgeld von 320 Euro und zwei Punkten in Flensburg wird der Abstandssünder zur Ableistung eines Fahrverbotes seinen Führerschein für zwei Monate abgeben müssen.
