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el vpi23.4.2026 – +++ Waage stößt an ihre Grenzen +++

A9/Leupoldsgrün.- Einen Holztransporter aus dem Landkreis Hof auf der A9 hielt eine Streifenbesatzung der Hofer Verkehrspolizei am 22.04.2026 für kontrollwürdig. Denn, dass der mit Holzstämmen beladene 40-Tonner überladen sein dürfte, war bereits mit dem bloßen Auge erkennbar.

Die endgültige Sicherheit sollte eine Überprüfung auf einer geeichten Fahrzeugwaage erbringen, doch das gestaltete sich zunächst als problematisch. Denn die Messeinrichtungen waren mit dem Gefährt offensichtlich überfordert und das Display zeigte „overload“ an. Somit war klar, dass die Überladung sicher bei über zehn Tonnen liegen und die Kapazität der Waage von 50 Tonnen überschreiten sein wird.

Zugfahrzeug und Anhänger mussten abgekoppelt und getrennt verwogen werden. Der Transporter brachte es schließlich auf ein Gewicht von knapp 53,5 Tonnen. Die Beamten untersagten dem 32-jährigen Fahrer die Weiterfahrt und ordneten zunächst die Abladung von Stämmen bis zum Erreichen der zulässigen 40 Tonnen an.

Außerdem muss der Mann aus Hochfranken nun mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Mindestens ein Punkt in Flensburg und eine Geldbuße von 425 Euro sind für die erhebliche Überladung laut Bußgeldkatalog vorgesehen.

 

+++ Besser Abstand halten! +++

A9/Stammbach.- Eine Abstandsmessung stand am 22.04.2026 auf dem Dienstplan der Verkehrspolizisten aus Hof. Während der vierstündigen Kontrollaktion stellten die Beamten fast 70 zum Teil erhebliche Unterschreitungen der Mindestabstände fest, wobei sowohl LKW als auch PKW zu beanstanden waren.

Ein Brummi Fahrer aus Thüringen hätte auf der Autobahn einen Abstand von mindestens 50 Metern zum Vorausfahrenden einhalten müssen. Tatsächlich zeigte die Messgeräte gefährliche 14 Meter an, was dem Fahrer nun 120 Bußgeld und einen Punkt in Flensburg einbringen wird.

Mit drakonischen Konsequenzen muss auch der Fahrer eines Ford aus dem Bereich Chemnitz rechnen. Denn der Sachse hielt bei einer Geschwindigkeit von 150 km/h einen Abstand von gerade mal elf Meter für ausreichend. Mindestens erforderlich gewesen wären nach der Faustformel „Halber Tacho“ immerhin 75 Meter. Auf ein Bußgeld von 320 Euro und zwei Punkte in Flensburg muss sich der Mann nun einstellen. Außerdem steht ihm ein zweimonatiges Fahrverbot bevor.



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