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el vpi26.2.2026 – +++ Sekundenschlaf am Steuer führt zu Strafanzeige +++

A72/Selbitz.- Im Straßengraben endete die Fahrt eines 40-Tonners aus dem Raum Bamberg am 26.02.2026 um 05.30 Uhr. Der 49-jährige Berufskraftfahrer war auf der A72 in Richtung A9 unterwegs. Am Autobahndreieck überkam dem Mann jedoch die Müdigkeit und seine Zugmaschine fuhr unkontrolliert nach rechts in den Straßengraben, wo sie sich festfuhr und von einem Abschleppfahrzeug auf die Fahrbahn gezogen werden musste. Der Schaden an der Zugmaschine dürfte sich glücklicherweise nur auf zwei bis drei Tausend Euro beziffern und der vermeintlich übermüdete Fahrer blieb unverletzt.

Doch ein Strafverfahren wegen einer Straßengefährdung wird ihm nicht erspart bleiben. Denn Übermüdung führt zu Verkehrsuntüchtigkeit, ähnlich wie Alkohol und Drogen. Kommt es dann zu Unfällen, wird es ein Fall für den Staatsanwalt. Die Beamten der Autobahnpolizei aus Hof nahmen eine Strafanzeige gegen den 49-jährigen Mann aus Thüringen auf.

 

+++ Ohne Führerschein unter Drogen am Steuer +++

A9/Berg.- Eine Streifenbesatzung der Autobahnpolizei aus Hof entschloss sich am 25.02.2026 für die Kontrolle eines Kleintransporters mit Kennzeichen aus dem Raum Berlin. Wie die Polizisten bei der Anhaltung um kurz nach 23 Uhr feststellten, war der Kleintransporter mit drei algerischen Männern im Alter von 24 Jahren und 29 Jahren besetzt, die auf dem Weg in Richtung Süddeutschland unterwegs waren. Während der polizeilichen Maßnahmen im Sinne der sogenannten Schleierfahndung mussten die Beamten bei zwei der Männer einschreiten. Denn der 29-jährige Fahrer konnte keinen Führerschein vorzeigen. Hier ermittelten die Beamten, dass dem Mann mit Wohnsitz in Berlin von den dortigen Behörden die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Zudem erkannten die Fahnder bei dem Mann Auffälligkeiten, die auf kürzlichen Drogenkonsum deuteten. Ein von ihm absolvierter Drogentest bestätigte den Verdacht mit einem positiven Teststreifen auf Kokain und THC. Bei einer Überprüfung des 29-Jährigen im Fahndungssystem stellte sich ein offener Haftbefehl gegen ihn durch die Justizbehörden aus der Bundeshauptstatt heraus. Nachdem der Mann die dort geforderten 1200 Euro aufbringen konnte, blieb ihm eine Haft von 40 Tagen somit erspart.

Die Beamten ordneten eine Blutentnahme zu Beweiszwecken bei dem Drogenkonsumenten an und nahmen eine Strafanzeige gegen ihn auf.

Bei dem 24-jährigen Landsmann beschlagnahmten die Beamten eine kleine Menge Kokain, die bei seiner Durchsuchung aufgetaucht war, und nahmen eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz gegen ihn auf.

Den Kleintransporter musste das Trio indes stehen lassen, denn keiner der Männer konnte eine Fahrerlaubnis vorzeigen.



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