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el vpi29.11.2025 – +++ Ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs +++

A9 / Berg. - Gleich zwei Fahrzeugführer ohne gültige Fahrerlaubnis zogen Hofer Verkehrspolizisten am Freitag aus dem Verkehr.

Im ersten Fall hatte sich ein 47jähriger Pole nicht um die Neuerteilung seiner gerichtlich entzogenen Fahrerlaubnis gekümmert. Nachdem er wieder fahrend angetroffen wurde, muss er sich nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.

In einem weiteren Fall wurde bei einem 51jährigen Lkw-Fahrer aus Marokko festgestellt, dass die erforderliche Fahrerlaubnisklasse kürzlich abgelaufen ist. Auch er muss sich nun einem Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis stellen. Zusätzlich wurde bei der Kontrolle festgestellt, dass die verantwortliche spanische Spedition gegen fahrpersonalrechtliche Vorschriften verstoßen hat. Ebenfalls war das Tankvolumen des Sattelzuges insgesamt zu groß, so dass auch gefahrgutrechtliche Vorschriften durch die Spedition missachtet wurden.

 

+++ Illegaler Aufenthalt +++

A9 / Münchberg. - Am Freitagabend stellten Hofer Verkehrspolizisten einen 20jährigen Moldauer als Mitfahrer in einem Pkw mit Berliner Zulassung fest. Laut den Stempeln in seinem Reisepass ist der junge Mann bereits im Juni in das Schengengebiet eingereist und hält sich seitdem ununterbrochen dort auf. Somit hatte er die zulässige Höchstdauer für einen Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel um mehr als 60 Tage überschritten. Nachdem er keinen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen konnte, erwartet ihn nun eine entsprechende Anzeige wegen illegalem Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel.

 

+++ Ehemals „beste Freunde“? +++

A9 / Leupoldsgrün. - Einen Volltreffer landeten Schleierfahnder der Grenzpolizeigruppe der VPI Hof am Freitagabend bei einer Kontrolle am Freitagabend. Eine 30jährige Berlinerin geriet mit ihrem Fahrzeug in den Fokus der Beamten. Bei der Überprüfung der ausgehändigten Dokumente stellten die Beamten schnell Unstimmigkeiten fest und die Berliner räumte schließlich ein, dass sie die Dokumente ihrer besten Freundin in Berlin entwendet hat und sich als diese ausgab. Ob dies den Status der Freundschaft beeinflusst, bleibt abzuwarten.

Der Grund ihres Handelns war schnell gefunden. Die Fahrzeugführerin ist nämlich nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.

Doch damit nicht genug. Zu allem Überfluss räumte die Frau, nachdem bei ihr entsprechende Rauschgiftutensilien aufgefunden wurden, auch noch ein, dass sie am Vortag Cannabis konsumiert habe. Dies hatte eine Blutentnahme zur Folge.

In der Gesamtschau muss sich die Berlinerin nun wegen mehrerer Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verantworten.



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