22.10.2025 - +++ Fahrzeug nicht ordnungsgemäß zugelassen +++
A9 / Gefrees. - Ein 51jähriger Ukrainer wollte einen Lkw von Deutschland in die Ukraine überführen. Für die Fahrt hatte er sich ungarische Händlerkennzeichen organisiert, um eine Zulassung des Fahrzeugs zu suggerieren. Allerdings hätte er für die Fahrt deutsche Überführungskennzeichen benötigt. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauchs sowie eines Verstoßes gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung. Der Mann muss sich nun um eine ordnungsgemäße Zulassung kümmern und kann seine Fahrt erst dann fortsetzen.
+++ Kleintransporter zu schwer +++
A9 / Berg. - Bei der Kontrolle eines Kleintransporters, welcher mit PV-Modulen und entsprechenden Handwerksutensilien beladen gewesen ist, stellten Beamte der Hofer Verkehrspolizei fest, dass dieser offensichtlich deutlich überladen ist. Eine Verwiegung des Fahrzeugs erbrachte eine Überladung von mehr als 39 Prozent ans Tageslicht. Sowohl den Fahrer als auch den verantwortlichen Halter erwartet nun jeweils ein entsprechendes Bußgeld.
+++ Verbotenes Messer sichergestellt +++
A9 / Leupoldsgrün. - Ein 55jähriger Pole wurde am Dienstagnachmittag durch Beamte der Grenzpolizeigruppe der Verkehrspolizei Hof einer Kontrolle unterzogen. Hierbei wurde bei dem Mann ein in Deutschland verbotenes Springmesser aufgefunden. Dieses wurde entsprechend eingezogen. Der Mann muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz strafrechtlich verantworten.
+++ Georgier ohne Aufenthaltstitel +++
A9 / Berg. - Beamte der Bundespolizei kontrollierten am Dienstagmorgen zwei georgische Staatsbürger im Bereich der Rastanlage Frankenwald. Hierbei wurde festgestellt, dass diese zwar über gültige georgische Reisepässe verfügen, allerdings keine Aufenthaltstitel vorweisen konnten. Nachdem sich die beiden Männer bereits seit geraumer Zeit im Bundesgebiet aufhielten, wurden diese an Hofer Verkehrspolizei übergeben. Für beide Personen wurde durch die Staatsanwaltschaft Hof eine Sicherheitsleistung angeordnet, welche die Männer hinterlegen mussten. Zusätzlich erhielten sie eine Grenzübertrittsbescheinigung, um ihre Ausreise sicherzustellen.
