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el vpi26.6.2025 – +++ Messer bei Drogenkonsumenten beschlagnahmt +++

A9/Berg.- Auf dem Weg von Norddeutschland nach Tschechien waren am 25.06.2025 zwei dort wohnhafte Männer im Alter von 27 Jahren und 20 Jahren unterwegs, als eine Streife der Autobahnpolizei aus Hof kurz nach 22 Uhr auf ihren Mercedes Benz aufmerksam wurde.

Die beiden standen gerade mit dem Auto bei den Zapfsäulen der Tankstelle auf der Rastanlage Frankenwald, als die Beamten sie ansprachen.

Bereits hier zeigte der 27-jährige Fahrer deutliche körperliche Anzeichen auf kürzlichen Drogenkonsum, weshalb die Beamten dem Mann aus Cheb einen Drogentest anboten. Erwartungsgemäß fiel dieser positiv und zwar gleich auf drei unterschiedliche Drogen aus.

Somit stand im Raum, dass der Mann nicht verkehrstüchtig sein dürfte und die Beamten untersagten ihm die Weiterfahrt. Außerdem ordneten sie zu Beweiszwecken eine Blutentnahme bei dem Drogenkonsumenten an.

Bei einer Sichtung des Fahrzeuginnenraums stießen die Polizisten auf ein Springmesser, das der 27-Jährige zudem griffbereit in der Mittelkonsole liegen hatte. Das Messer gehört zu der Gruppe der gefährlichen Waffen, deren Besitz bereits ein Delikt nach dem Waffengesetz darstellt. Die Beamten beschlagnahmten das Messer an Ort und Stelle.

Sie nahmen eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz sowie nach dem Waffengesetz auf. Nachdem auch der 20-jährige Begleiter unter Drogeneinfluss stand und ohnehin keinen Führerschein besaß, musste das Duo aus Tschechien das Auto erst einmal stehen lassen und verständigte einen Bekannten in der Heimat.

 

+++ Abstände gemessen +++

A9/Stammbach.- Bei einer Abstandsmessung auf der A9 bei Stammbach/LKr Hof stellten die Verkehrspolizisten aus Hof am 25.06.2025 über 60 Verstöße fest.

Während der vierstündigen Aktion waren sowohl PKW als auch LKW zu beanstanden. Einige davon stoppten die Beamten auf einem Autobahnparkplatz bei Gefrees und nahmen an Ort und Stelle Anzeigen auf. Bei einem Brummifahrer aus dem Raum Weiden registrierten die Messgeräte bei einer Geschwindigkeit von 90 km/h einen Abstand von 13 Metern zum Vorausfahrenden. 50 Meter wäre hier jedoch der Mindestabstand gewesen.

Ein 50-jähriger Fahrer aus dem Raum Berlin war mit 147 km/h unterwegs und hielt dabei einen Abstand von zwölf Metern zum Vorausfahrenden für ausreichend. Die Faustformel „Halber Tacho“ hätte jedoch einen Mindestabstand von 73,5 Metern zwingend gefordert. 

Entsprechend drakonisch sind nun die Folgen des Fehltritts. Denn der Bußgeldkatalog sieht dafür eine Geldbuße von 320 Euro, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot vor.



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