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el vpi30.5.2025 - +++ Mehrere Verstöße bei Lkw-Kontrollen festgestellt +++

A9 / Münchberg. - Am Donnerstagvormittag stellten Beamte der Hofer Verkehrspolizei bei einem marokkanischen Sattelzug fest, dass dieser trotz des geltenden Feiertagsfahrverbots unterwegs gewesen ist. Nachdem die Ladung nicht den Befreiungen des entsprechenden Verbots unterlag, wurde die Weiterfahrt unterbunden und eine Sicherheitsleistung für den Verkehrsverstoß einbehalten.

Am frühen Nachmittag wurden dann bei der Kontrolle zweier spanischer Sattelzüge entsprechende Verstöße gegen die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Die jeweiligen Fahrer sowie die verantwortliche Halterfirma erwartet nun ein Bußgeld auf Grund der Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz.

In den Abendstunden verstieß ein weiterer Fahrer gegen das Feiertagsfahrverbot. Er transportierte Autoteile von Frankreich nach Polen und konnte folglich auch keine Ausnahme des Verbots für sich in Anspruch nehmen. Der Fahrer musste eine entsprechende Sicherheitsleistung für den Verstoß hinterlegen.

Wenig später brachte die Kontrolle eines weiteren Sattelzuges ebenfalls einen Verstoß gegen das Feiertagsverbot zu Tage. Dieser transportierte Süßigkeiten von Polen nach Spanien und konnte somit ebenfalls nicht die Befreiungen für sich in Anspruch nehmen. Zusätzlich wurden bei der Kontrolle des digitalen Kontrollgeräts deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Auch in diesem Fall wurde eine Sicherheitsleistung einbehalten. Zusätzlich erwarte die Halterfirma ein Bußgeld, da diese ebenfalls die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten hatten.

 

+++ Ohne Fahrerlaubnis unterwegs +++

A9 / Leupoldsgrün. - Bei der Kontrolle Gespanns stellten Beamte der Hofer Verkehrspolizei fest, dass der 25jährige Fahrzeugführer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Nachdem er zunächst angab, dass er seinen Führerschein lediglich zu Hause vergessen habe, verstrickte er sich zunehmend in Widersprüche. Schlussendlich räumte er ein, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Auch der 25jährige Fahrzeughalter, welcher das Gespann zur Verfügung stellte, sieht sich nun einer Strafanzeige wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis entgegen



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