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el vpi2.6.2017 – +++ Verletzter nach Auffahrunfall +++

Marktschorgast, BAB A 9, 01.06.2017, 13.25 Uhr; Verkehrsbedingt musste ein in Richtung Berlin fahrender Sattelzug-Fahrer im Baustellenbereich der BAB A 9 abbremsen und anhalten. Ein nachfolgender Lkw blieb kurz hinter ihm ebenfalls stehen. Zu spät erkannte der hinter dem Lkw befindliche Fahrer eines VW-Golf aus dem Landkreis Bayreuth die Situation und fuhr auf. Hierbei erlitt der 60-Jährige Verletzungen, die im Krankenhaus Münchberg versorgt werden mussten. An den beteiligten Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden in Höhe von 20000.--€. Wegen auslaufenden Betriebsflüssigkeiten war auch die Autobahnmeisterei vor Ort eingesetzt.

 

+++ Drogen und gefälschte Ausweise +++

Berg, BB A 9, 01.06.2017; Mehrere Drogendelikte deckten Schleierfahnder der Verkehrspolizei Hof auf dem Gelände der Rastanlage Frankenwald auf. Unter anderem kontrollierten sie zwei Reisebusinsassen und fanden im Gepäck der jeweils 25-jährigen Berliner mehrere Gramm Marihuana.

Ebenfalls etwas Marihuana hatte ein 41-jähriger Sicherheitsdienstmitarbeiter aus Erfurt bei sich, der zusammen mit Kollegen auf dem Weg nach Nürnberg zu Rock im Park war.

Allerdings dauerte die Fahrtunterbrechung länger als geplant, denn der Fahrer war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Der in Jena lebende Ukrainer händigte den kontrollierenden Beamten zwar einen polnischen Führerschein und einen polnischen Ausweis aus, die sich jedoch als Totalfälschungen herausstellten. Weitere Recherchen ergaben, dass sich der 47-Jährige illegal in Deutschland aufhält und somit auch illegal beschäftig war. Deshalb wird auch sein Arbeitgeber entsprechend zur Rechenschaft gezogen. Der Ukrainer hat nun die BRD schnellstmöglich zu verlassen. 

 

+++ Ohne Führerschein unterwegs +++

Gattendorf, BAB A 93, 01.06.2017, 20.00 Uhr; Bei der Kontrolle eines Pkw aus Ebersberg konnte der Fahrer den Streifenbeamten der Hofer Verkehrspolizei keinen Führerschein vorweisen. Wie sich herausstellte, hatte er wohl noch nie eine Fahrerlaubnis besessen. Der Fahrzeughalter, der auf dem Beifahrersitz saß, hatte seit 2016 ebenfalls keinen Führerschein mehr, so dass eine Weiterfahrt nicht mehr möglich war. Fahrer und Halter erhalten nun eine Strafanzeige.

 

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