18.4.2025 - +++ Fahrt unter Drogeneinfluss +++
BAB 9 / Helmbrechts. In der Nacht von Donnerstag auf Karfreitag kontrollierte eine Streife der Hofer Verkehrspolizei einen polnischen Kleintransporter, der auf der BAB 9, in Fahrtrichtung Berlin unterwegs war. Aufgefallen war der Fahrzeugführer, da er eindeutig sein Mobiltelefon während der Fahrt benutzte. Das Fahrzeug war mit zwei Personen besetzt.
Im Rahmen der Kontrolle wurden bei dem 27-jährigen Fahrer drogentypische Auffälligkeiten festgestellt. Ein Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht. Der Test reagierte positiv auf THC und der 27-jährige Mann musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und eine entsprechende Anzeige gefertigt. Im Anschluss konnte der Beifahrer die Fahrt fortsetzen.
+++ Ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs +++
BAB 9 / Berg. Donnerstagmittag, wurde durch eine Streife vom Zoll ein Pkw mit polnischer Zulassung an der Rastanlage Frankenwald kontrolliert. Der 24 - jährige Fahrzeugführer aus Moldawien konnte den Beamten keinen Führerschein vorlegen.
Das Fahrzeug, sowie der 24 - jährige Fahrer wurden zur weiteren Kontrolle und Anzeigenaufnahme an eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion Hof übergeben. Im Rahmen der Kontrolle zeigte der Fahrer den Polizeibeamten ein Lichtbild eines polnischen Führerscheines.
Recherchen ergaben, dass dieser Führerschein nicht existiert. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Des Weiteren besteht der Verdacht der Urkundenfälschung. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.
+++ Joint neben Spielplatz geraucht +++
BAB 9 / Berg. 8ine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Konsumcannabisgesetz erwartet nun einen 21 - jährigen Thüringer.
Der Thüringer machte auf der Rastanlage Frankenwald eine Pause. Er war lediglich Beifahrer. In der Nähe des Spielplatzes rauchte dieser in der Öffentlichkeit einen Joint. Zur Tatzeit waren ebenfalls spielende Kinder anwesend.
Nach dem Konsumcannabisgesetz gibt es Verbotszonen, zudem unter anderem Spielplätze gehören. Es ist nicht erlaubt in der Öffentlichkeit, in Sichtweite von Minderjährigen Cannabis zu rauchen.
Den jungen Mann erwartet nun ein Bußgeld von bis zu 500 Euro.