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el vpi17.3.2025 – +++ Brummis am Sonntag unterwegs +++

A9/Leupoldsgrün.- In den Fokus nahmen Kontrollbeamte der Schwerverkehrsgruppe am 16.03.2025 die Einhaltung des sonntäglichen Fahrverbotes für Brummis. Die Verkehrspolizisten aus Hof mussten mehrfach Bußgeldanzeigen fertigen und die Weiterfahrt einstweilig untersagen.

Einen Kühlsattelzug aus Polen stoppten die Beamten um 11.10 Uhr und warfen einen Blick in die Ladepapiere. Hieraus ging hervor, dass der 40-Tonner dem Verbot unterliegt. Denn neben 9,5 Tonnen Frischfleisch, das er, weil verderblich, auch am Sonntag hätte transportieren dürfen, waren rund zehn Tonnen Tiefkühlfleisch auf der Ladefläche, wofür die Befreiung vom Fahrverbot nicht gilt. 

Bereits 30 Minuten zuvor mussten die Beamten einen ähnlichen Fall bearbeiten. Denn auch hier wurde tonnenweise Tiefkühlfleisch transportiert, das dem Verbot unterliegt.

Noch klarer stellte sich die Sachlage bei der Kontrolle eines Sattelzugs aus Slowenien gegen 11.45 Uhr dar. Der 58-jährige Fahrer hatte nämlich Elektroartikel im Anhänger geladen. Die Beamten untersagte die Weiterfahrt bis zum Ende des Verbots um 22 Uhr und nahmen eine Anzeige auf. Der „selbstfahrende Unternehmer“ aus Slowenien hinterlegte an Ort und Stelle eine Sicherheit von sechs Hundert Euro.

 

+++ Blitzer auf der A93 +++

A93/Trogen.- In einem auf 120 km/h begrenzten Abschnitt vor dem Autobahndreieck Hochfranken waren am 15.03.2025 die Messgeräte der Hofer Verkehrspolizei für eine Geschwindigkeitskontrolle postiert.

Im Verlauf der sechsstündigen Aktion wurden weit über zwei Tausend Fahrzeuge gemessen.

41 davon waren schneller als erlaubt unterwegs. Zwei Fahrer waren gleich so schnell, dass Fahrverbot droht. Der Fahrer eines Mazda aus dem Bereich Erding war mit 200 km/h unterwegs, als es blitzte.

Der 40-jährige Oberbayer wird sich nun auf Post von der Bußgeldstelle einstellen müssen, deren Inhalt alles andere als erfreulich sein wird. Denn der Fehltritt des Erdingers wird mit einer Geldbuße von sieben Hundert Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem dreimonatigen Fahrverbot geahndet.



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