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el vpi5.3.2025 – +++ Unter Droge am Steuer +++

A9/Gefrees.- Die Droge Amphetamin konsumierte ein 25-jähriger Fahrer aus Polen, bevor er sich am 04.03.2025 an das Steuer seines Skoda in Richtung Deutschland setzte. Eine Streifenbesatzung der Autobahnpolizei aus Hof beendete die Fahrt um 20.25 Uhr auf einem Parkplatz der A9 bei Gefrees.

Die Beamten bemerkten im Verlauf einer Kontrolle bei dem 25-Jährigen deutliche Anzeichen, dass er noch immer unter Drogeneinfluss stehen könnte und boten ihm zur Klärung einen Drogentest an. Diesen absolvierte er mit einem positiven Ergebnis auf Amphetamin. Eine Blutentnahme und das Verbot der Weiterfahrt waren die Folgen der Drogenfahrt für den Mann.

Da seine zwei Arbeitskollegen nicht in Besitz eines Führerscheins waren, schieden sie für eine Weiterfahrt ebenfalls aus.

Gegen den Drogenkonsumenten leiteten die Beamten an Ort und Stelle ein Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz ein.

 

+++ Tankstelle geprellt +++

A9/Berg.- Eine Anzeige wegen Betrugs nahmen die Beamten der Verkehrspolizei am 04.03.2025 auf. Wie sich herausstelle, kaufte bereits am 27.02.2025 ein zirka 45-Jahre alter Mann einen Kanister mit Scheibenreiniger im Kassenraum der Tankstelle an der Rastanlage Frankenwald.

Dass der Mann aber kurz zuvor seinen Volvo mit Benzin im Wert von fast 150 Euro betankt hatte, verschwieg er gegenüber dem Kassierer.

Erst durch eine Video Auswertung kam der Betrug heraus. Die Chancen, den unredlichen Tankstellenkunden aus Polen zu ermitteln, stehen bei der Hofer Verkehrspolizei indes nicht schlecht. Denn sowohl das Konterfei des Mannes als auch das Kennzeichen seines Volvo sind dort bekannt.

 

+++ Abstandsmessung au der A9 +++

A9/Stammbach.- Eine Abstandsmessung am 04.03.2025 stand bei den Verkehrspolizisten aus Hof auf dem Dienstplan. Bei Stammbach auf der A9 waren die Gerätschaften vier Stunden lang postiert. Wie sich herausstellte, mussten auch dieses Mal einige zum Teil erhebliche Unterschreitungen beim Abstand festgestellt werden.

16 Beanstandungen waren zu verzeichnen, darunter ein SUV-Fahrer aus dem Bereich Würzburg, der bei einer festgestellten Geschwindigkeit von 146 km/h gerade einmal einen Abstand von neun Metern zum Vorausfahrenden für angemessen hielt. Laut der Faustregel „Halber Tacho“ wäre jedoch bei der gefahrenen Geschwindigkeit des Unterfranken ein Mindestabstand von 73 Metern zwingend erforderlich gewesen.

Entsprechend drakonisch fällt nun der Bußgeldbescheid aus. Neben 320 Euro Geldbuße muss sich der Mann nun auf zwei Punkte in Flensburg und ein zwei-monatiges Fahrverbot einstellen. 



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