Anzeige

el vpi4.2.2025 – +++ Eisplatte triff6t Wohnmobil +++

A72/Feilitzsch.- Auf Jungfernfahrt befand sich ein Wohnmobil am 03.02.2025, als sich eine Eisplatte vom Dach eines Sattelzugs löste und erheblichen Schaden am Wohnmobil anrichtete.

Wie die herbeigerufene Streifenbesatzung der Autobahnpolizei aus Hof bei der Unfallaufnahme ermittelte, war der 26-jährige Fahrer des Campers der Marke Malibu gegen 10.50 Uhr auf dem Weg von Sachsen in Richtung Stuttgart auf der A72 unterwegs gewesen, als sich vom Dach eines Sattelzugs, den der 26-Jährige gerade überholte, eine größere Eisplatte löste und vorne im Schrägdach einschlug.

Weder der 26-Jährige noch seine 25-jährige Begleiterin wurden verletzt. Der Camper Fahrer überholte sogar noch den Sattelzug und machte darauf aufmerksam, dass etwas passiert ist.

Doch der Fahrer reagierte nicht und fuhr unbeirrt in Richtung A9 weiter, wo er in Richtung Nürnberg abbog. Die Karten, den Unfallverursacher polizeilich zu ermitteln, stehen indes gut. Denn die 25-jährige Begleiterin konnte von dem Sattelzug und dessen Kennzeichen ein Foto schießen.

Die Beamten schätzen den Schaden an dem Camper auf über zwölf Tausend Euro.

 

+++ Anzeige wegen Unfallflucht +++

A93/Marktredwitz.- Erst auf Anraten seines Versicherungsagenten entschloss sich am 03.02.2025 ein 78-jähriger Unfallfahrer zu einer Meldung bei der Polizei und muss nun mit einer Strafanzeige rechnen.

Der Mann aus Jena war um zwölf Uhr mittags mit seinem VW-Wohnmobil auf der A93 bei Marktredwitz unterwegs gewesen, wobei er nach links abkam und erheblich gegen die Leitplanke stieß.

Doch anstatt an der Unfallstelle zu verbleiben, die Polizei zu verständigen und eine Unfallaufnahme anzufordern, fuhr der 78-Jährige in Richtung Süden weiter.

Erst im Bereich von Weiden hielt er an einem Parkplatz und verständigte die dortige Polizei, nachdem er seiner Versicherung das Malheur gemeldet hatte.

Den Beamten am Notruf erklärte der Thüringer, dass ein Sekundenschlaf die Ursache für den Unfall mit der Leitplanke gewesen war, was ihm weiteren Ärger einbringen dürfte. Denn nach dem Gesetz gilt eine Übermüdung als körperlicher Mangel, der mit dem Führen von Kraftfahrzeugen nicht vereinbar ist.

Auf den 78-Jährigen kommt nun neben einem Verfahren wegen einer Unfallflucht noch eine Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung zu. An seinem Wohnmobil hat er zudem laut Feststellungen der Polizisten einen Schaden von ungefähr 15 Tausend Euro zu beklagen. 



Diesen Beitrag teilen



FacebookTwitterGoogle Plus