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el vpi30.1.2025 – +++ Zwei offene Haftbefehle vollstreckt +++

BAB 9 / Leupoldsgrün Lkrs. Hof - GÜG Selb/Asch / St2179 / Selb - Einer Streife der Grenzpolizeigruppe der Verkehrspolizeiinspektion Hof fiel am gestrigen Mittwochabend, gegen 19:15 Uhr, ein auf der BAB 9 in südlicher Richtung fahrender Pkw aus dem Zulassungsbereich Erlangen-Höchstadt auf. Bei einer fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass das Fahrzeug aufgrund fehlender Haftpflichtversicherung keine Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr mehr hatte. Die Weiterfahrt konnte somit nicht gestattet werden und es wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Doch der Pkw war nicht das einzige, wofür eine Fahndung bestand. Gegen den Fahrer des Peugeot lag ein Untersuchungshaftbefehl vor, weshalb er am nächsten Tag dem Ermittlungsrichter vorgeführt wurde. Einige Stunden später klickten die Handschellen der Schleierfahnder erneut. Im Rahmen der Einreisekontrollen am Grenzübergang Selb-Asch fanden die Beamten gegen 21:00 Uhr bei einem slowakischen Staatsbürger mit Wohnsitz im Bundesgebiet dessen slowakischen Führerschein auf. Diesen hatte der 39-Jährige jedoch offiziell als verloren gemeldet. Ob dies mit einer kurz vorher erlassenen Entziehung seiner Fahrerlaubnis in Verbindung stehen könnte, bedarf noch der Abklärung. Zudem bestand gegen den Mann ein Haftbefehl. Die Vollstreckung des Haftbefehls konnte zwar durch eine Zahlung von knapp 250 Euro abgewendet werden, der Führerschein des Herrn wurde jedoch sichergestellt.

 

+++ Unfall zwischen zwei Lkw - Lkw-Fahrerin wollte sich nicht überholen lassen +++

BAB 72 / Köditz Lkrs. Hof - Gegen 09:30 Uhr vormittags wurde der Verkehrspolizeiinspektion Hof ein Verkehrsunfall zwischen zwei Lkw mitgeteilt. Wie sich bei der Unfallaufnahme herausstellte, war eine 25-Jährige Kraftfahrerin vermutlich nicht damit einverstanden, dass sie im Bereich Köditz von einem anderen Lkw überholt werden sollte. Weil sie sich kurz vor einem Überholverbot für Lkw befanden, zeigte sie ihrem Kollegen durch Ausscheren nach links ihren Unmut hierüber. Dieser konnte einen Zusammenstoß zunächst durch Ausweichen verhindern. Nach diesem ersten Ausbremsen, wollte der Tscheche seinen Überholvorgang abschließen. Hierzu kam es aber nicht, da die Fahrerin ihren LKW erneut nach links lenkte. Diesmal kollidierten die beiden Fahrzeuge seitlich, wobei leichter Sachschaden entstand. Erschwerend kam allerdings noch hinzu, dass die Beamten feststellen mussten, dass die Gültigkeit der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse der jungen Frau nicht verlängert worden war und sie somit ihren Lkw ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führte. Ihr Führerschein wurde auf staatsanwaltschaftliche Anordnung hin sichergestellt, die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen und sie muss sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten.



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