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el vpi26.1.2025– +++ Zu großer Treibstoffvorrat wegen Gefahrgutbeschränkung unzulässig +++

A9/Berg: Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Hof kontrollierten ein Sattelzug mit türkischer Zulassung. Hier gerieten die Dieseltanks des Fahrzeugs in den Fokus Kontrolle. Zu der ordnungsgemäßen Ausstattung des Fahrzeuggespannes, hier zwei Tanks mit je 710 ltr., wurde ein weiterer nicht zulässiger 650 ltr. großer Treibstofftank am Auflieger verbaut. Der Nutzung von Treibstofftanks mit einem Gesamtvolumen über 1500 ltr. ist in der Bundesrepublik unzulässig und stellt einen Verstoß gegen das Gefahrgutbeförderungsgesetz dar, welcher mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden kann.

 

+++ Fahrpersonalverstöße, zu hohe Geschwindigkeit und mangelhafter Zustand der Reifen +++

Töpen: Einer Streife der Verkehrspolizeiinspektion Hof fiel ein Sattelzug mit spanischer Zulassung in Töpen auf. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass vor allem ein Reifen des Fahrzeugs so erheblich beschädigt war, dass die Weiterfahrt untersagt werden musste. Zudem wurde bei der Prüfung der Daten des Kontrollgerätes festgestellt, dass Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht und zusätzlich die Geschwindigkeit überschritten wurden. Gegen Fahrer und auch Halter wurden jeweils Bußgeldverfahren eingeleitet.



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