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el vpi9.1.2025 - +++ Transporter am PWC Peuntbach aufgebrochen und Werkzeug entwendet +++

BAB 93 / PWC Peuntbach - Am 04.01.2025 wurde dem 51-jährigen Fahrer eines Peugeot Boxer die Weiterfahrt untersagt, da für den Pkw kein Versicherungsschutz bestand. Nach Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens kehrte er am Mittwochvormittag, gegen 09 Uhr zu seinem Fahrzeug zurück. Hierbei musste er feststellen, dass sein Fahrzeug aufgebrochen wurde. Ein bislang unbekannter Täter verschaffte sich durch das Aufbrechen der Türschlösser Zugang zum Fahrzeug. Im Anschluss entwendete er die Batterie aus dem Motorraum sowie mehrere Werkzeuge aus dem Kofferraum. Die Polizei sucht nach Hinweisen für den Zeitraum vom 04.01.2025 bis zum 08.01.2025.

 

+++ Nicht auf den rückwärtigen Verkehr geachtet +++

BAB 9 / Münchberg - Am frühen Mittwochabend, gegen 17:10 Uhr, befuhr eine 65-jährige Frau mit ihrem BMW aus dem Zulassungsbereich Hof die BAB 9 in Fahrtrichtung Berlin. Kurz vor der Anschlussstelle Münchberg wechselte sie von der mittleren auf die linke Fahrspur, um einem anderen Verkehrsteilnehmer Platz zum Spurwechsel zu ermöglichen. Hierbei übersah sie den sich auf der linken Spur näherten Mercedes aus dem Zulassungsbereich Pegnitz, welcher von einem 19-jährigen Mann gefahren wurde. Dieser konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr dem BMW auf. Beide Fahrzeuge führen bei der Anschlussstelle Münchberg ab und warteten auf die polizeiliche Maßnahme. Es entstand ein Sachschaden von ca. 4000 €. Die Fahrerin des BMW wurde verwarnt.

 

+++ Pkw als Anhänger benutzt +++

BAB 9 / Leupoldsgrün - In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, gegen 01:15 Uhr kontrollierten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Hof ein Gespann bestehend aus einem Audi, welcher einen weiteren Audi mit Hilfe einer einachsigen Abschlepphilfe transportierte am PWC Lipperts Ost. Da es sich lediglich um einen Transport und nicht um eine Panne handelte wird das gezogene Fahrzeug als Anhänger angesehen. Dieses war weder zugelassen, noch bestand hierfür ein gültiger Versicherungsschutz. Da der 52-jährige Fahrer den Anschein erweckte trotz Untersagung seine Fahrt fortsetzen zu wollen, wurde das gezogene Fahrzeug verkehrssicher abgestellt und dessen Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Er muss sich nun wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz, sowie Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs- und Fahrzeugzulassungsverordnung verantworten.



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