12.12.2024 - +++ Mit Schlagring ausgerüstet +++
A9/Gefrees.- Zivilfahnder der Grenzpolizei aus Hof kontrollierten am 11.12.2024 einen Mercedes-Benz mit Kennzeichen aus dem Bereich Halle und nahmen eine Anzeige nach dem Waffengesetz gegen den 36-jährigen Fahrer auf.
Bei den Überprüfungen im Rahmen der sogenannten Schleierfahndung um kurz vor zwölf Uhr mittags tauchte bei einer Durchsuchung in der Mittelkonsole ein Schlagring auf. Dieser ist nach dem Waffengesetz als verbotene Waffe eingestuft deren Besitz strafbar ist.
Somit war der Ring von den Beamten zu beschlagnahmen und eine Anzeige gegen den Hallenser aufzunehmen. Im Anschluss konnte der Mann, der sich in Begleitung eines Bekannten befand, die Weiterreise nach Österreich fortsetzen.
+++ Schleierfahnder erfolgreich +++
A9/Leupoldsgrün.- Routinemäßig stoppten Grenzpolizisten aus Hof am 11.12.2024 um 12.15 Uhr einen Mercedes-Benz mit polnischen Kennzeichen, der mit drei Männern besetzt war. Im Verlauf der Überprüfung der drei georgischen Staatsangehörigen im Alter von 24, 33 und 34 Jahren auf dem Areal eines Autobahnparkplatzes bei Hof stießen die Zivilpolizisten auf einige Ungereimtheiten bei dem Trio.
Denn einer der Drei konnte sich nur mit einem Schriftstück seiner Botschaft ausweisen und war bereits kein unbeschriebenes Blatt mehr, wie eine Überprüfung des 24-Jährigen im Fahndungssystem ergab.
Bei dem 33-jährigen Fahrer kam heraus, dass er seinen Namen in Georgien nach dortigem Recht legal geändert hat. Wohl nicht ohne Hintergedanken, denn gegen ihn bestehen gleich neun Suchvermerke, darunter ein Haftbefehl durch ein Gericht aus dem Raum Berlin.
Außerdem konnte er den Beamten keinen Führerschein vorlegen. Stattdessen zeigte er den Fahndern das Bild seines angeblichen Führerscheins auf dem Handy. Dieser entpuppte sich jedoch schnell als gefälscht. Eine Masche, wegen der ihn bereits zahlreiche Polizeidienststellen zuvor angezeigt hatten, wie die Grenzpolizisten herausfanden.
Auch der 34-jährige im Bunde hatte sich den Namen im Heimatland umschreiben lassen, denn bei ihm war ebenfalls ein Haftbefehl durch das Gericht in Potsdam anhängig.
Somit klickten bei den zwei mit Haftbefehl gesuchten Georgiern die Handschellen. Sie müssen dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Den 24-Jährigen setzten die Beamten indes nach Aufnahme einer Anzeige auf freien Fuß, da seine Ausreise nach Georgien als gesichert eingeschätzt werden konnte.