6.11.2024– +++ Abstände im Fokus +++
A9/Stammbach.- Eine Kontrolle der Abstände auf der A9 stand bei den Beamten der Hofer Verkehrspolizei am 05.11.2024 auf dem Dienstplan. Zurecht, denn die Polizisten mussten bei der vierstündigen Verkehrsüberwachung 48 Abstandssünder beanstanden.
Elf von ihnen stoppten Beamte gleich an Ort und Stelle, denn ihr Verstoß war entweder besonders groß oder es handelte sich um ausländische Fahrzeuge, bei welchen die Ermittlung des Fahrers im Nachhinein mit großen Verwaltungsaufwand verbunden wäre.
Ein Berufskraftfahrer aus Polen hielt mit seinem Sattelzug nur einen Abstand von zehn Metern zum Vorausfahrenden ein, obwohl für ihn ein Mindestabstand von 50 Metern gesetzlich vorgeschrieben ist. Er sowie sechs weitere Abstandsünder hinterlegten bei den Beamten eine Sicherheitsleistung.
Doch auch einige PKW-Lenker unterschritten den vorgeschriebenen Abstand und müssen nun mit teilweise drakonischen Folgen rechnen. So auch ein Fahrer eines Skoda aus dem Raum Mannheim, der bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h wohl lediglich einen Abstand von 19 Metern zum Vorausfahrenden für angemessen hielt. Erforderlich gewesen wäre hier jedoch ein Mindestabstand von 62,5 Metern, der sich nach der Faustformel „Halber Tacho“ berechnet.
Auf den Mann aus Baden-Württemberg kommt ein Bußgeldbescheid aus Bayern zu, der neben der Geldbuße von 160 Euro und zwei Punkten in Flensburg auch ein Fahrverbot von vier Wochen beinhaltet.