9.9.2016 – +++ Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort +++
Zwei Unfallfluchtdelikte musste die Verkehrspolizei Hof am 08.09.2016 aufnehmen. Um 14.20 Uhr wechselte auf der BAB A 9 bei Münchberg der Fahrer eines polnischen Pkw kurz vor dem dortigen Baustellenbeginn von der linken auf die mittlere Spur. Dort befand sich aber ein Pkw-Audi, dessen Fahrer nach rechts ausweichen musste, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Dabei kam er mit einem Pkw-Mazda in Berührung, der auf dem rechten Fahrstreifen unterwegs war. Der Unfallverursacher setzte seine Fahrt in Richtung Süden unbeirrt fort. Er konnte jedoch wenig später im Bereich Bayreuth von einer Streife der dortigen Verkehrspolizei angehalten werden. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 2.000.--€.
Um 20.55 Uhr zog der Fahrer eines tschechischen Sattelzuges auf der BAB A 93 bei Rehau von der rechten auf die linke Spur. Hierbei übersah er einen dort herannahenden Pkw-Nissan. Um nicht aufzufahren zog der Pkw-Fahrer nach rechts und touchierte leicht die rechte Schutzplanke. Hierbei entstand ein Gesamtschaden in Höhe von ebenfalls ca. 2000.--€. Der Fahrer des Lkw, mit dem es zu keiner Berührung gekommen war, fuhr in Richtung Holledau weiter. Da sein Kennzeichen bekannt ist, dürfte er aber bald ermittelt sein.
+++ Ohne ausreichende Fahrerlaubnis unterwegs +++
Ein polnischer und ein tschechischer Fahrer waren jeweils mit Fahrzeuggespannen unterwegs und hatten hierfür keine ausreichende Fahrerlaubnis. Um 07.20 Uhr kontrollierte eine Streifenbesatzung der Verkehrspolizei Hof auf der BAB A 9 bei Berg einen Mercedes-Vito mit Wohnanhänger. Der 32-jährige Fahrer aus Polen war nur im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B und hätte für das Gespann zusätzlich die Klasse E benötigt.
Das gleiche gilt für einen tschechischen Gespann-Fahrer, der um 20.30 Uhr auf der BAB A 93 bei Gattendorf von Streifenbeamten der Hofer Verkehrspolizei überprüft wurde. Er führte einen Kleintransporter mit Anhänger und hatte ebenfalls nur die Führerscheinklasse B.
Beide Fahrer müssen sich nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten.
+++ Mit nicht zugelassenem Anhänger unterwegs +++
Selbitz, BAB A 9, 08.09.2016, 13.05 Uhr; Ein Pkw-Anhänger ohne Kennzeichen fiel Streifenbeamten der Verkehrspolizei Hof auf der BAB A 9 in Richtung Berlin auf. Nach Anhaltung des Fahrzeuggespanns stellte sich heraus, dass der Anhänger bereits 2014 außer Betrieb gesetzt wurde. Zudem standen die Räder des Anhängers extrem schräg, so dass er beim TÜV in Hof näher in Augenschein genommen wurde. Dort stellte man erhebliche technische Mängel fest. Der 64-jährige Fahrer aus Sachsen-Anhalt erhält nun eine entsprechende Anzeige.