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1el vpi9.9.2024 - +++ Abstände im Fokus +++

A9/Stammbach.- Eine vierstündige Kontrollaktion stand am 18.09.2024 auf dem Dienstplan der Verkehrspolizisten aus Hof. Im Zeitraum von neun Uhr bis 13 Uhr waren die Gerätschaften bei Stammbach auf der A9 für eine Abstandsmessung postiert. Dabei registrierten die Beamten 48 zum Teil erheblich Verstöße gegen den gesetzlich erforderlichen Mindestabstand.

Sowohl PKW als auch Brummis mussten wegen entsprechenden Unterschreitungen beanstandet werden. Ein Trucker aus Polen hielt gerade einmal einen Abstand von 15 Metern hinter dem Vorausfahrenden ein, anstatt des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstands von 50 Metern. Die Beamten stoppten den 40-Tonner aus Polen und leiteten ein Bußgeldverfahren gegen den Fahrer ein. Er hinterlegte an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung.

Mit knapp 200 km/h war ein Fahrer aus dem Raum Hamburg mit seinem VW unterwegs und befand sich zeitweise in einem Abstand von 16 Metern hinter dem vorausfahrenden PKW.

Erforderlich wäre gemäß der Faustregel „Halber Tachoabstand“ ein Mindestabstand von 98 Metern gewesen. Entsprechend drakonische Konsequenzen erwarten den Hanseaten nun, denn der Bußgeldkatalog sieht ein neben einem Bußgeld von 320 Euro und zwei Punkten in Flensburg auch ein zweimonatiges Fahrverbot für den Verkehrssünder vor.



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