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el vpi15.9.2024 - +++ Verbotene Tattoos festgestellt +++

A9 / Berg. - Bei der Kontrolle eines 23jährigen ungarischen Staatsangehörigen stellten Beamte der Hofer Verkehrspolizei fest, dass dieser den Schriftzug einer verbotenen rechtsextremistischen Gruppierung am Unterarm tätowiert hatte. Zusätzlich hatte er noch ein weiteres verbotenes Zeichen als Tattoo getragen. Der Mann muss sich nun wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafrechtlich verantworten.

 

+++ Alkoholisierten Verkehrsteilnehmer aus dem Verkehr gezogen +++

A72 / Köditz. - Bei der Kontrolle eines Pkw auf der BAB A72 stellten Beamte der Hofer Verkehrspolizei bei dem 20jährigen Fahrzeugführer deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein Vortest erbrachte einen Wert von 1,74 Promille. In der Folge musste sich der junge Mann einer Blutentnahme unterziehen. Sein Führerschein wurde durch die Beamten sichergestellt. Der 20jährige muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr strafrechtlich verantworten.

 

+++ Ohne gültige Versicherung und mit entstempelten Kennzeichen unterwegs +++

A93 / Regnitzlosau. - Ein 37jähriger Fahrzeugführer geriet in den Abendstunden des Samstages in den Fokus von Hofer Verkehrspolizisten. An seinem Fahrzeug waren lediglich entstempelte Kennzeichen angebracht. Wie sich weiter herausstellte, bestand auch kein gültiger Versicherungsschutz für den Pkw. Zu allem Überfluss kam zudem heraus, dass der Mann bereits vor wenigen Tagen in gleicher Weise mit dem Pkw unterwegs gewesen ist und deshalb auch zur Anzeige gebracht wurde. Nun muss er sich erneut wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz sowie weiterer Delikte verantworten.

 

+++ Verbotenes Pfefferspray mitgeführt +++

A93 / Regnitzlosau. - Bei der Kontrolle einer 23jährigen polnischen Staatsangehörigen in den frühen Abendstunden des Samstages, fanden Hofer Verkehrspolizisten ein Pfefferspray auf, welches nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach. Folglich wurde das Pfefferspray durch die Beamten sichergestellt. Die junge Frau muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz strafrechtlich verantworten.



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