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el vpi11.7.2024 - +++ Sonderkontrolle im Bereich der Autobahn A 93 +++

Marktredwitz.- Die Kontrollgruppe Schwerverkehr der Verkehrspolizei Hof führte in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag im Bereich des Parkplatzes Peuntbach an der Autobahn A93 bei Marktredwitz eine Sonderkontrolle durch. Dabei konnten die eingesetzten Streifenbesatzungen mehrere Verstöße aufdecken.

Zunächst unterzogen sie den Fahrer eines Kleintransporters einer Kontrolle. Hierbei stellte sich heraus, dass der mit Schuhen und Autoteilen beladene Transporter erheblich überladen war. Zudem unterließ es der Fahrer, seine Waren ordnungsgemäß zu sichern. Die Beamten leiteten ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren ein und erhoben eine Sicherheitsleistung. Zudem unterbanden sie die Weiterfahrt.

Ein weiterer Sattelzug fiel kurze Zeit später auf. Der Fahrer hielt die Lenk- und Ruhezeiten nicht ein und war zudem mit 113 Stundenkilometern statt der erlaubten maximalen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h unterwegs. Bei einer technischen Kontrolle des Gespanns kam zum Vorschein, dass an der Zugmaschine ein Tank mit einem zu großen Volumen eingebaut war. Gegen den Fahrer und auch gegen den verantwortlichen Unternehmer leiteten die Beamten ein Bußgeldverfahren ein.

Zu guter Letzt erwies sich die Kontrolle eines Langholztransporters als Volltreffer. Der 48-jährige Fahrer stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Ein durchgeführter Schnelltest verlief positiv auf Amphetamin. Weiterhin stellte sich heraus, dass die Fahrerlaubnis des Berufskraftfahrers nicht mehr gültig war und gegen ihn sogar ein aktuelles Fahrverbot bestand, da er bereits in der Vergangenheit mit einer Fahrt unter Betäubungsmitteleinfluss auffällig gewesen war. Zudem hielt sich der Fahrer nicht an die zulässigen Lenk- und Ruhezeiten. Bei der genaueren Kontrolle des Holztransporters stellten die Beamten fest, dass Holzstämme aufgrund falscher und nicht vorhandener Ladungssicherung bereits verrutscht waren. Die Bremsen der Sattelzugmaschine waren verschlissen und die Bereifung des Aufliegers war teilweise mangelhaft. An einer Lauffläche waren bereits tiefe Risse erkennbar. Der Fahrer musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Eine Weiterfahrt ist für ihn natürlich nicht mehr möglich. Der Unternehmer muss sich um die Beseitigung der Mängel kümmern und einen Ersatzfahrer besorgen.



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