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el vpi8.5.2024 - +++ Geschwindigkeitsmessungen im Bereich der Polizeiinspektionen Münchberg und Naila +++

Münchberg.- Die Verkehrspolizei Hof führte am Dienstagvormittag eine Geschwindigkeitsmessung auf der Bundesstraße 289 bei Münchberg durch. Dabei wurden insgesamt 357 Fahrzeuge in Fahrtrichtung Schwarzenbach/Saale kontrolliert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 60 km/h.

Von den gemessenen Fahrzeugen waren 5 Autofahrer zu schnell unterwegs. 2 von ihnen erhielten eine Verwarnung, während 3 Fahrer angezeigt werden. Besonders auffällig war ein Fordfahrer, der durch die Messstelle mit 81 km/h fuhr.

Naila.- Bei der Geschwindigkeitsmessung in der Kronacher am Diensttagvormittag wurden insgesamt 95 Fahrzeuge kontrolliert. Dabei stellte die Verkehrspolizei Hof erfreulicherweise fest, dass sich alle Fahrzeugführer an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hielten.

 

+++ Kennzeichenmissbrauch +++

Berg.- Am 07.05.2024, um kurz nach 17 Uhr, entdeckte eine Streifenbesatzung der Verkehrspolizeiinspektion Hof einen Pkw, der in der Rastanlage Frankenwald geparkt war. Kurze Zeit später erschien der Besitzer des Fahrzeugs und erklärte, dass er den Pkw in Deutschland gekauft habe und ihn nun nach Italien überführen wolle. Zu diesem Zweck hatte er ein italienisches Targa Prova-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht. Dieses Kennzeichen wird in Italien vorübergehend genutzt, um ein Fahrzeug zu testen oder zu überführen und hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Es wird normalerweise nur für kurze Zeit ausgegeben, bis das Fahrzeug ordnungsgemäß registriert und zugelassen ist. Eine gültige Zulassung im Bundesgebiet lag jedoch nicht vor. Die Beamten leiteten daher ein Strafverfahren gegen den Mann wegen Kennzeichenmissbrauch ein und untersagten ihm die Weiterfahrt.

 

+++ Lkw-Fahrer zu schnell unterwegs +++

Regnitzlosau.- Die Kontrollgruppe Schwerverkehr der VPI Hof hat am Dienstag ein Sattelzuggespann aus Tunesien auf der Bundesstraße 15, kurz vor der Auffahrt zur Bundesautobahn A 93, kontrolliert. Dabei stellten die Beamten fest, dass der Lkw-Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 19 km/h überschritten hatte. Die Beamten leiteten ein Bußgeldverfahren ein und der Fahrer musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100 Euro bezahlen.



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