28.3.2024 – +++ Leicht verletzt bei Verkehrsunfall +++
A93/Gattendorf.- Im sogenannten begleiteten Fahren waren eine 17-jährige Fahranfängerin und ihre Mutter aus dem Landkreis Hof am 27.03.2024 auf der A93 bei Gattendorf mit ihrem VW unterwegs, als die Fahrerin gegen 16.45 Uhr leicht nach links abkam.
Durch die Fahrt im Bankett verlor die Fahrerin die Kontrolle über das Auto und stieß mehrfach gegen die Leitplanken. Die 17-Jährige wurde dadurch leicht verletzt und zur Untersuchung in das Klinikum von Hof gebracht.
Die Beamten der Autobahnpolizei aus Hof beziffern den Sachschaden an dem VW auf rund 15 Tausend Euro.
Durch aufgewirbelte Steine kam auch ein auf der Gegenfahrbahn befindlicher Sattelzug zu Schaden. Denn ein 42-jähriger Kraftfahrer aus Polen war mit einem Autotransporter in Richtung Heimat unterwegs, als zwei seiner fabrikneuen Fahrzeuge von Steinen getroffen wurden und entsprechende Dellen davontrugen. Hier schätzen die Beamten des Schaden ebenfalls noch auf mehrere Tausend Euro.
Neben zwei Polizeistreifen waren an der Unfallstelle die Feuerwehr aus Trogen, ein Rettungswagen und ein Trupp der Autobahnmeisterei aus Rehau im Einsatz.
+++ Trucker unter Drogen am Steuer +++
A93/Regnitzlosau.- Beamte der Schwerverkehrsgruppe aus Hof stoppten am 27.03.2024 um kurz nach zwölf Uhr einen Kleintransporter mit polnischen Kennzeichen für eine Kontrolle. Neben der Überprüfung des technischen Zustands des Renault Kleintransporters interessierte die Verkehrspolizisten auch die Verkehrstüchtigkeit des 29-jährigen Fahrers.
Gegenüber den Beamten gab der Mann freimütig zu, hin und wieder Drogen zu konsumieren. Den aktuellen Besitz verneinte er jedoch. Bei der Durchsuchung tauchte allerdings in einer Lampe eine kleine Menge Marihuana auf.
Entsprechend fiel ein Drogentest bei dem Mann positiv auf THC, dem Wirkstoff von Cannabis, aus.
Die Beamten untersagten dem 29-Jährigen zunächst die Weiterfahrt und ordneten eine Blutentnahme bei ihm an. Insgesamt beschlagnahmten die Polizisten 6,66 Gramm Marihuana bei dem Drogenkonsumenten.
Auf ihn kommt nun ein Bußgeldverfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz zu. Neben der Geldbuße von 500 Euro, werden zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat für die Fahrt unter Drogen beim erstmaligen Verstoß berechnet.