9.3.2024 – +++ Geschwindigkeitskontrollen +++
Schauenstein. Auf der Kreisstraße zwischen Leupoldsgrün und Selbitz führten Beamte der Verkehrspolizei Hof am Vormittag des 08.03.2024 Geschwindigkeitsmessungen im auf 80 km/h beschränkten Bereich durch. Im Messzeitraum löste der Blitzer bei 37 Fahrzeugen aus. 17 der Fahrzeugführer müssen mit dem Erhalt eines Bußgeldbescheides rechnen, die übrigen 20 zu schnell gemessenen Verkehrsteilnehmer werden ein Verwarnungsgeld entrichten müssen. Am schnellsten war eine BMW-Fahrerin aus dem Raum Hof unterwegs, welche die Messstelle mit 111 km/h durchfuhr. Für diesen Verstoß sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 150 € sowie einen Punkt vor.
Münchberg. Am Nachmittag des 08.03.2024 bauten die Beamten der Verkehrspolizei Hof ihre Geschwindigkeitsmessstelle auf der Bundesstraße 289 bei Münchberg in dem dortigen 60 km/h Bereich auf. Die Anlage löste im Messzeitraum bei 18 Fahrzeugen aus, von denen 11 im Verwarnungsbereich gemessen wurden. Sieben Fahrzeugführer fuhren so schnell, dass gegen sie ein Bußgeld verhängt werden wird. Mit 100 € Bußgeld und einem Punkt muss ein VW-Fahrer aus dem Raum Riesa rechnen, der mit 87 km/h am schnellsten durch die Messstelle fuhr.
+++ Mit Cannabis auf dem Weg zur Messe +++
A9/Berg. Schleierfahnder der zur Hofer Verkehrspolizei gehörenden Grenzpolizeigruppe kontrollierten an der Rastanlage Frankenwald einen Volvo mit Kölner Zulassung, der nach Angaben des Fahrers auf dem Weg zu einer Comicmesse in der Schweiz war. Nachdem die Fahnder in der Bauchtasche des Fahrzeugführers schon Rauschgiftutensilien feststellten, konnten sie im Rucksack des 38-jährigen Mannes schließlich das dazugehörige Marihuana auffinden und beschlagnahmten dieses. Für diesen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz muss sich der Herr nun strafrechtlich verantworten.
+++ Ohne Fahrerlaubnis unterwegs+++
A9/Berg. Bei der Kontrolle eines Hallenser Mercedes fielen den kontrollierenden Beamten der Verkehrspolizei Hof Unstimmigkeiten mit dem Führerschein des Fahrers auf. Dieser händigte bei der Kontrolle einen russischen Führerschein aus, lebt aber bereits seit längerer Zeit in Deutschland. In diesem Fall wäre der Fahrzeugführer verpflichtet gewesen, seinen russischen Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen. Da er sich darum nicht kümmerte, führte er den Pkw ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis, wofür er sich nun strafrechtlich verantworten muss. Außerdem untersagten die Beamten ihm die Weiterfahrt.