23.1.2024 – +++ Schlangenlinienfahrt +++
A9/Berg.- Durch Schlangenlinienfahrt machte ein VW-Fahrer am 23.01.2024 auf der A9 die Streife der Autobahnpolizei aus Hof auf sich aufmerksam.
Die Beamten erkannten den VW um 00.45 Uhr zwischen den Anschlussstellen Hof/West und Naila in Richtung Berlin, wie er zeitweise alle drei Fahrstreifen brauchte. Also war Gefahr im Verzug geboten und die Beamten setzten zur Anhaltung des VW an.
Als der Fahrer jedoch das Polizeiauto erkannte, beschleunigte er auf über 180 km/h und versuchte auf der winterlichen Straße zu flüchten. Erst nach einer kurzen Verfolgungsfahrt konnten die Autobahnpolizisten den Flüchtigen einholen und ihm die Anhalte Signale zeigen.
Doch darauf reagierte der Fahrer mit einer massiven Bremsung auf 50 km/h. Schließlich gelang es den Beamten doch den VW anzuhalten und des Fahrers habhaft zu werden.
Nachdem das vordere Kennzeichen des VW aus dem Raum Bautzen bereits unfallbedingt offensichtlich fehlte, der 28-jährige Fahrer zu flüchten versuchte und offensichtlich unter Alkohol stand, nahmen ihn die Beamten vorläufig fest und fesselten ihn.
Wie sich herausstellte, hatte der Mann aus Halle/Sachsen-Anhalt bei einem Test über 1,5 Promille Alkohol, was die vorausgegangene Schlangenlinienfahrt erklärte. Eine Blutentnahme im Krankenhaus sowie die Beschlagnahme des Führerscheins waren die Konsequenz für den Hallenser.
Nun erwartet den Mann mindestens ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Die Verkehrspolizeiinspektion ermittelt außerdem wegen einer Unfallflucht gegen den Mann.
+++ Schwerlastkontrolle +++
A9/Berg.- Einen Sattelzug aus der Türkei nahmen die Beamten der Schwerverkehrsgruppe aus Hof am 22.01.2024 genauer unter die Lupe. Bei der Überprüfung um 10.30 Uhr schauten sich die Verkehrspolizisten den technischen Allgemeinzustand des Sattelzugs an. Aber auch die digitalen Daten des 35-jährigen Fahrers interessierten die Kontrolleure.
Die Beamten mussten hier einiges beanstanden. So war der Fahrer mehrfach über 100 km/h unterwegs gewesen, obwohl für sein Fahrzeug auf den Bundesautobahnen ein Tempolimit von maximal 80 km/h gilt. Ein Bußgeldverfahren war somit die Folge für den Berufskraftfahrer aus der Türkei. Er hinterlegte außerdem gleich an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung bei den Beamten.
Auch sein Sattelzug gab Grund zur Beanstandung, denn er war mit Dieseltanks ausgerüstet, die den Vorschriften nicht entsprechen. Durch das weit über die zulässigen 1500 Liter hinausgehende Fassungsvermögen der Tanks, fiel der Transporter unter das Gefahrgutrecht. Auch hier nahmen die Beamten eine Anzeige auf.