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el vpi24.4.2017 – +++ Fahren ohne Fahrerlaubnis +++

Berg / Feilitzsch, 23.04.2017; Keinen Führerschein konnte ein BMW-Fahrer vorzeigen, den Streifenbeamte um 14.20 Uhr auf dem Gelände der Rastanlage Frankenwald kontrollierten. Angeblich wäre seine ausländische Fahrerlaubnis abgelaufen und er hätte bereits in Bulgarien einen neue beantragt. Weitere Recherchen erbrachten jedoch, dass dem in Deutschland lebenden 48-Jährigen bereits im Jahr 2009 die Fahrerlaubnis von bulgarischen Behörden einbehalten worden war.

Mit einem total gefälschten lettischen Führerschein wies sich ein Toyota-Fahrer aus, den eine andere Streifenbesatzung um 22.15 Uhr auf der BAB A 93 an der Anschlussstelle Töpen überprüfte. Diesen hatte er sich besorgt, da er bei einer ordnungsgemäßen Umschreibung seiner russischen Fahrerlaubnis nicht mehr die Klasse für Motorräder erhalten hätte. Neben dem gefälschten Dokument stellten die Beamten bei dem 51-Jähigen zudem noch ein verbotenes Reizgassprühgerät ohne Prüfzeichen sicher. Neben der Urkundenfälschung und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis erhält er somit zusätzlich eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz.

 

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