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el vpi3.4.2017 - +++ Abgedrängt und weitergefahren +++

Marktredwitz, BAB A 93, 02.04.2017, 09.50 Uhr; Ohne auf den Verkehr auf der linken Spur zu achten, wechselte ein in Richtung Norden fahrender Skoda-Fahrer nach links und übersah dabei einen dort befindlichen Mercedes. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, musste dessen Fahrerin nach links ausweichen und touchierte dabei mit dem linken Vorderreifen den Bordstein. Trotz Hupzeichen fuhr der Verursacher weiter und die Geschädigte musste mit dem luftleeren Reifen die Autobahn an der nahegelegenen Anschlussstelle Marktredwitz-Süd verlassen. Der Fahrer des unfallflüchtigen Pkw, ein 31-Jähriger aus Niederbayern, konnte wenig später von der Polizei telefonisch erreicht werden. Er hatte angeblich nichts von einem derartigen Vorfall bemerkt. Zeugen werden gebeten sich unter Tel.-Nr. 09281/704-803 mit der Verkehrspolizei Hof in Verbindung zu setzen.   

 

+++ Drogen im Gepäck +++

Berg, BAB A 9, 02.04.2017, 16.55 Uhr; Bei der Überprüfung eines geparkten Kleintransporters auf dem Gelände der Rastanlage Frankenwald fanden Schleierfahnder der Hofer Verkehrspolizei neben diversen Rauschgiftutensilien auch etwas Marihuana. Das Rauschgift, welches in einer Reisetasche versteckt war, konnte dem 34-jährigen Fahrer aus Sachsen zugeordnet werden. Er erhält nun eine Anzeige wegen unerlaubtem Drogenbesitz.

 

+++ Unter Alkohol- und Drogeneinfluss +++

Berg, BAB A 9, 02.04.2017, 18.25 Uhr; Kurz nachdem ein Opel-Fahrer auf den Parkplatz der Rastanlage Frankenwald eingefahren war, wurde er von Schleierfahndern der Verkehrspolizei Hof angehalten und kontrolliert. Dabei stellen diese fest, dass der 31-Jährige aus Schwerin nach Alkohol roch. Der bei ihm durchgeführte Alco-Test erbrachte einen Wert von 0,92 ‰ und er gab auch zu, am Vorabend Cannabis konsumiert zu haben. Den Besitz von Drogen verneinte er zunächst, aber der Nase des herbeigerufenen Rauschgifthundes blieb nichts verborgen. Er spürte im Handschuhfach des Fahrzeugs mehrere Gramm Marihuana auf. Wie weitere Recherchen ergaben, war der Fahrer zudem nicht im Besitz eines Führerscheins. Nun muss er sich wegen des Drogenbesitzes, einer Drogen- bzw. Alkoholfahrt und wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten.

 

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