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el vpi22.4.2023 - +++ Verkehrsunfall mit zwei Verletzten +++

A72/Feilitzsch.- Am Freitag, den 21.04.2023, kam es gegen 18:30 Uhr auf der BAB A72 in Fahrtrichtung Chemnitz zu einem Zusammenstoß zwischen einem Sattelzug und einem Audi. Auf Grund des Aufpralls des Audi auf den Auflieger des Sattelzugs wurde die automatische Notruffunktion des Pkw aktiviert.

Auf Grund der unklaren Situation wurde durch die Rettungsleitstelle ein Rettungshubschrauber an die Unfallstelle beordert, was eine kurzfristige Sperrung in beide Fahrtrichtungen erforderlich machte, um dem Hubschrauber eine gefahrlose Landung auf der Fahrbahn zu ermöglichen.

Bei dem Unfall wurde der Audi-Fahrer sowie seine Tochter leicht verletzt und kamen zur Behandlung in ein umliegendes Krankenhaus. Die ebenfalls im Fahrzeug befindliche Mutter sowie ein weiteres Kind kamen zur vorsorglichen Untersuchung in ein weiteres umliegendes Krankenhaus, blieben aber augenscheinlich glücklicherweise unverletzt.

Die Fahrbahn in Fahrtrichtung Chemnitz musste auf Grund ausgetretener Betriebsstoffe durch die zuständige Autobahnmeisterei gereinigt werden und blieb deshalb längere Zeit komplett gesperrt. Durch umliegende Feuerwehren wurde eine entsprechende Ausleitung eingerichtet.

Der Gesamtsachschaden beläuft sich auf rund 40.000€. Die genaue Unfallursache ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen der Verkehrspolizei Hof.

 

+++ Bonny & Clyde in abgespeckter Variante +++

A9/Münchberg.- Die Deutschland-Rundfahrt eines 32jährigen Pärchens endete am Autohof Münchberg. Die beiden waren in einem gestohlenen Ford Focus unterwegs, welchen sie wenige Tage zuvor in Nordrhein-Westfalen entwendet hatten. Nach Zwischenstopps in Thüringen, Berlin und Hamburg wurde die Tour dann durch Beamte der Verkehrspolizei Hof beendet.

Das Duo hatte den Pkw-Schlüssel in einem Tennisclub, in welchem sie vorgaben selbst Spieler zu sein, entwendet. Tatsächlich waren ihr Ansinnen jedoch nur auf die Begehung von Diebstählen ausgerichtet.

Die weitere Überprüfung der beiden Insassen erbrachte noch jede Menge weitere strafrechtlich relevante Sachverhalte zu Tage. So muss sich der Mann zusätzlich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie einer Fahrt unter Einfluss von Betäubungsmitteln verantworten. Damit nicht genug, war ihm der Konsum berauschender Mittel durch einen entsprechenden Gerichtsbeschluss untersagt. Deshalb muss er sich auch wegen eines Verstoßes gegen seine Weisungen während der Führungsaufsicht verantworten. Auf Grund eines zusätzlich bestehenden Haftbefehls wurde der Mann in eine umliegende Justizvollzugsanstalt eingeliefert, wo er eine mehrmonatige Haftstrafe absitzen muss. Daneben bestanden noch drei weitere Fahndungsnotierungen von Staatsanwaltschaften aus dem Bundesgebiet.

Auch seine Lebensgefährtin muss sich wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich verantworten. Zusätzlich war sie durch die Staatsanwaltschaft Essen zur Aufenthaltsermittlung wegen Diebstahls ausgeschrieben. 



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