5.4.2023-+++ Marihuana beschlagnahmt +++
A9/Berg.- Eine Pause legte ein 42-jähriger Mann aus dem Landkreis Forchheim auf dem Areal der Rastanlage Frankenwald am 04.04.2023 ein. Fahndern der Grenzpolizei aus Hof war der Mann, der gerade neben seinem hochmotorisierten BMW stand, eine Kontrolle wert.
Nicht umsonst, wie sich bei den Überprüfungen um 15.30 Uhr herausstellte. Denn obwohl der Oberfranke den Besitz von Drogen verneinte, kamen bei einer Durchsuchung seines BMW durch die Beamten vier kleine Mengen Marihuana zum Vorschein.
Nach der obligatorischen Beschlagnahme der Droge und der Einleitung eines Strafverfahrens nach dem Betäubungsmittelgesetz konnte der 42-Jährige die Fahrt in Richtung Heimat fortsetzen.
+++ Ruhezeit nicht eingehalten +++
A9/Berg.- Den weiten Weg von Athen hatte ein 59-jähriger Berufskraftfahrer hinter sich, als er am 04.04.2023 kurz vor elf Uhr von Beamten der Schwerlastgruppe der Hofer Verkehrspolizei für eine Kontrolle angehalten wurde.
Bei den Überprüfungen im Areal der Rastanlage Frankenwald stellten die Kontrolleure fest, dass es der Mann mit den gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten nicht so genau nimmt.
Denn anhand der digitalen Daten seines Fahrtenschreibers war ersichtlich, dass der Athener sowohl zu lange am Steuer des Sattelzugs sitzt, als auch die Ruhezeiten massiv verkürzt.
Anzeigen nach dem Fahrpersonalgesetz waren somit die Folge für den Hellenen sowie dem Verantwortlichen seines griechischen Arbeitgebers.
+++ Fahrt ohne Versicherung beendet +++
A9/Leupoldsgrün.- In eine Routinekontrolle durch Zivilfahnder der Hofer Verkehrspolizei geriet ein 42-jähriger Mann aus Baden-Württemberg am 04.04.2023. Die Beamten stoppten den Mann gegen 10.30 Uhr in einem Parkplatz der A9 bei Hof und überprüften auch seinen Mercedes-Kleintransporter.
Dabei kam heraus, dass dieser bereits seit Anfang Februar nicht mehr versichert ist. Die Fahrt war somit an Ort und Stelle beendet. Denn die Beamten legten den Kleintransporter im Auftrag der Behörde still.
Nun muss sich der 42-Jährige um eine neue Zulassung bemühen. Außerdem droht ihm ein Strafverfahren nach dem „Pflichtversicherungsgesetz“.