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el vpi28.1.2023– +++ Handys, Tablets und Kopfhörer... +++

A9 / Rudolphstein - Eine Streife des Zolls führte gegen 09.00 Uhr an der Rastanlage Frankenwald eine Kontrolle eines Pkw durch. In dem mit zwei rumänischen männlichen Personen besetzten Fahrzeug wurde ein Koffer aufgefunden, indem sich insgesamt über 30 der oben genannten hochwertigen Artikel unterschiedlicher Marken befanden. Über die Herkunft konnten oder wollten die Insassen keine Angaben machen. Der Wert der Gegenstände liegt bei ca. 7000 Euro. Die weiteren Ermittlungen werden nun durch die Verkehrspolizeiinspektion Hof geführt. Gegen die 41 und 34 Jahre alten Männer wurde ein Strafverfahren wegen Hehlerei eingeleitet. Erst nach Rücksprache mit Staatsanwaltschaft konnten die Personen wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden.

 

+++ Geschwindigkeitsmessung durchgeführt +++

A93 / Selb – Im 100 km/h Bereich wurde auf der A93 bei Selb in nördlicher Fahrtrichtung eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Innerhalb von 5 Stunden blitzte es 110 Mal. In allen Fällen mussten Bußgelder ab 100 Euro aufwärts verhängt werden. Trotz der winterlichen Temperaturen wurde ein Pkwfahrer aus dem Landkreis Ebersberg festgestellt, der den fragwürdigen Spitzenwert von 173 km/h erreichte.

Immer wieder muss nicht angepasste Geschwindigkeit als eine der häufigsten Unfallursachen festgestellt werden. In diesem Fall liegt das Bußgeld bei einer Überschreitung ab 71 km/h bei 700 Euro plus Auslagen und Gebühren, 2 Punkte in der Verkehrssünderdatei Flensburg und einem Fahrverbot von 3 Monaten.

 

+++ Rauschgift und seine Folgen +++

A93 / Gattendorf. Eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion Hof war auf der A 93 unterwegs. Ein Pkw aus dem Zulassungsbezirk Weiden erregte die Aufmerksamkeit der Beamten. Bei der Kontrolle des 22jährigen Fahrers blieb der vorausgegangene Konsum von Rauschgift nicht unentdeckt. Die Durchsuchung brachte zusätzlich kleine Mengen von Heroin und Marihuana zum Vorschein, welches sofort beschlagnahme wurde.

Zusätzlich konnte der Beschuldigte keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Er wurde vorläufig festgenommen und konnte erst nach der erforderlichen Blutentnahme zur Feststellung der Fahrtauglichkeit wieder entlassen werden. Wegen dem Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, dessen Besitz und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis muss sich der Fahrer jetzt vor Gericht verantworten. 



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