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el vpi12.10.2022 – +++ Fahrzeugbreite wird oft unterschätzt +++

A 9 / Münchberg. Mehrfach beanstandeten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Hof am Dienstagnachmittag die Fahrer von überholenden Kleintransportern im Baustellenbereich. Die Richtungsfahrbahnen sind jeweils noch auf zwei Fahrspuren begrenzt. Überholt werden darf gemäß vorhandener Beschilderung nur mit Kraftfahrzeugen bis zu einer Breite von 2,20 Metern. Ausschlaggebend ist nicht die im Fahrzeugschein genannte Breite, sondern vielmehr die tatsächliche samt beider Außenspiegel. Vorliegend nahmen die Gendarmen bei einem Citroen Jumper mit Darmstädter Kennzeichen und einem Fiat Ducato mit polnischer Zulassung genau Maß. Mit 2,46 Metern und 2,50 Metern waren diese deutlich zu breit.  100.- Euro Bußgeld und 1 Punkt in der Verkehrssünderdatei sieht der Bußgeldkatalog für dieses Fehlverhalten vor.

 

+++ Mit Haschisch und Marihuana erwischt +++

A 9 / Berg. Schleierfahnder der Grenzpolizeigruppe der Verkehrspolizeiinspektion Hof kontrollierten am Dienstagnachmittag einen 33-jährigen Messebauer aus Leipzig. Jenen trafen die Beamten neben einem Kleintransporter mit Berliner Kennzeichen stehend an. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Polizisten in der Jackentasche des Mannes einen Brocken Haschisch und eine geringe Menge Marihuana. Erst nach Beschlagnahme des Rauschgifts und Anzeigenaufnahme wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz durfte der Leipziger seine Fahrt gen Süden fortsetzen.

 

+++ Geschwindigkeitskontrollen zeigen Wirkung +++

St 2692 / Berg. Die Verkehrspolizeiinspektion Hof führte am Dienstagnachmittag im Zeitraum 13.05 Uhr - 18.05 Uhr für beide Richtungen - Berg und B 173 / Hof - eine Einseitensensormessung durch. Dort ist die Geschwindigkeit auf 70 KM/H beschränkt. Insgesamt passierten 2058 Fahrzeuge die Messstelle, 31 davon zu schnell. 16 Fahrzeugführer erhalten nun eine Anzeige, 15 kommen mit einer Verwarnung etwas glimpflicher davon. Ein Mercedes aus heimischen Gefilden war mit gemessenen 107 KM/H am schnellsten unterwegs. Die Beanstandungsquote blieb mit 1,51% erfreulich gering.



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