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el vpi1.9.2022 - +++ Falschen Führerschein beschlagnahmt +++

A9/Berg.- Auf dem Gelände der Rastanlage Frankenwald stoppte eine Zivilstreife der Hofer Grenzpolizei am 31.08.2022 einen mit zwei Männern besetzten Opel mit polnischen Kennzeichen.

Bei der Kontrolle um 17.40 Uhr, die im Rahmen der sogenannten Schleierfahndung stattfand, ließen sich die Fahnder auch den Führerschein des 23-jährigen Fahrers mit Wohnsitz in Polen zeigen. Der junge Mann händigte einen Führerschein aus Turkmenistan, der ursprünglichen Heimat des Mannes, aus.

Jedoch geriet der 23-Jährige damit an die Falschen. Die beiden Fahnder, im Erkennen von falschen Dokumenten geschult, brauchten nicht lange, um das Falsifikat zu entlarven.

Somit war die Fahrt des Mannes, der zusammen mit seinem 29-jährigen Begleiter auf dem Weg nach Süddeutschland war, an Ort und Stelle beendet. Den falschen Führerschein beschlagnahmten die Beamten und leiteten gegen den 23-jährigen Besitzer ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.

 

+++ Droge in Blut und Tasche +++

A93/Gattendorf.- Ein Kleintransporter aus dem benachbarten Vogtlandkreis war den Beamten am 31.08.2022 auf der A93 eine Routinekontrolle wert.

Wie sich bei der Anhaltung neben der Anschlussstelle Hof/Ost herausstellte, war der Transporter mit zwei 33 und 41 Jahre alten Handwerkern besetzt. Der 41-Jährige fungierte als Fahrer und zeigte Verhaltensweisen, die ihn als Drogenkonsumenten in Frage kommen ließen. Der Verdacht bestätigte sich durch einen positiven Drogentest, der den Wirkstoff THC anzeigte. Der Stoff unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz.

Die Beamten untersagten dem Mann die Weiterfahrt, außerdem musste er sich einer Blutentnahme unterziehen.

Bei einer Durchsuchung stießen die Beamten der Verkehrspolizei aus Hof schließlich auf die entsprechende Droge. Jeweils kleine Mengen von Haschisch und Marihuana hatte der 41-jährige Drogenkonsument in seiner Umhängetasche dabei.

Die Beamten beschlagnahmten die Drogen und leiteten gegen den Mann ein Verfahren wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz ein.



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