9.3.2017 - +++ Polizei - Dein Freund und Helfer +++
Münchberg, BAB A 9, 08.03.2017, 13.10 Uhr; Schlimmeres konnte eine Streifenbesatzung der Verkehrspolizei Hof verhindern, als sie auf der BAB A 9 in Richtung Süden einen zunächst auf dem Standstreifen fahrenden Pkw aus dem Landkreis Hof bemerkte. Im weiteren Verlauf geriet der Fahrer teils
in Schlangenlinien auch nach links bis zur mittleren Spur. Nach einem erfolglosen Anhalteversuch an der Anschlussstelle Münchberg-Nord ahnten die Beamten bereits, dass beim Fahrer ein gesundheitliches Problem vorliegen könnte und versuchten erneut das Fahrzeug zu stoppen. Sie setzten sich mit ihrem Streifenwagen vor den Pkw und verlangsamten der Situation angepasst gezielt die Geschwindigkeit. Letztendlich kamen beide Fahrzeuge ohne Zusammenstoß zum Stehen und es bewahrheitete sich der Verdacht des medizinischen Notfalls. Bis zum Eintreffen der alarmierten BRK-Kräfte versorgten die Polizisten den 64-Jährigen. Der Rettungshubschrauber verbrachte ihn wenig später ins Klinikum Hof. Wegen der Landung des Hubschraubers musste die BAB A 9 von weiteren Polizeistreifen kurzfristig gesperrt werden.
+++ Marihuana versteckt +++
Münchberg, 08.03.2017, 10.30 Uhr; Nachdem Fahnder der Verkehrspolizei Hof auf dem Gelände des Autohofs Münchberg einen Kleintransporter aus Unterfranken anhielten, stellten sie beim Beifahrer etwas Marihuana sicher. Das Rauschgift hatte der 23-Jährige in seiner Kleidung versteckt. Er erhält nun eine Anzeige wegen illegalem Drogenbesitz.
+++ Ohne Fahrerlaubnis unterwegs +++
Berg / Münchberg, 08.03.2017; Zwei Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis mussten Polizeibeamte am 08.03.2017 auf der BAB A 9 aus dem Verkehr ziehen. Um 13.50 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei auf dem Gelände der Rastanlage Frankenwald einen Mercedes-Sprinter. Hierbei stellte sich heraus, dass gegen den polnischen Fahrer eine unanfechtbare Aberkennung des Rechts, von seiner ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, vorlag. Wenig später überprüften Schleierfahnder der Hofer Verkehrspolizei bei Münchberg einen polnischen Kleintransporter mit Anhänger. Hier konnte der Fahrer lediglich einen Führerschein der Klasse B vorzeigen, die zum Führen des Gespanns jedoch nicht ausreichend war. Beide Fahrzeugführer müssen sich nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten.