10.7.2022 – +++ Verkehrsunfälle +++
BAB 72 / Köditz. Am 09.07.2022, gegen 13.00 Uhr, Verunfallte ein 50 jähriger Pkwfahrer bei Starkregen. Bei Aquaplaning verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte in die Mittelschutzplanke. Eine seiner beiden Mitfahrerinnen wurde bei dem Aufprall schwer am Arm verletzt und musste in ein Klinikum transportiert werden. Am Pkw selbst und der beschädigten Schutzplanke entstand mit über 30.000 Euro hoher Sachschaden. Ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde gegen den Fahrzeugführer eingeleitet.
BAB 93 / Schönwald. Später, gegen 15.30 Uhr, war ein 28 jähriger Fahrzeugführer gerade dabei einen Lkw zu überholen. In der langen Linkskurve geriet er auf regennasser Fahrbahn ins Schleudern, verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte ebenfalls gegen die Mittelschutzplanke. Sachschaden von mindestens 10.000 Euro entstand. Glücklicherweise blieb der Fahrer unverletzt. Zu dem entstandenen Sachschaden wird gegen den Fahrer ein Bußgeldverfahren wegen nicht angepasster Geschwindigkeit eingeleitet.
Die Verkehrspolizei Hof rät dringend zur erhöhten Vorsicht bei starkem Regen oder stehendem Wasser auf der Fahrbahn. Die Gefahr von Aquaplaning und dem hierdurch möglichen Kontrollverlust des Fahrzeugs kann bereits ab einer Geschwindigkeit von ca. 80km/h auftreten.
+++ Verkehrsunfall nach Sekundenschlaf +++
BAB A9 / Münchberg. Kurz eingeschlafen. Das gab ein 63jähriger Pkwfahrer an, der gerade mit seinem Pkw in Richtung München unterwegs war. Der Fahrer kam nach links und touchierte die Mittelschutzplanke. Hierbei wurde lediglich das Fahrzeug des alleinbeteiligten Fahrers minimal beschädigt. Die Schadenshöhe wird auf ca. 100 Euro geschätzt.
Der Fahrer muss sich trotz des geringen Schadens wegen der Straftat der Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten.
+++ Keinen Führerschein +++
BAB A9 / Gefrees. Ein Pkw mit polnischer Zulassung wurde am 10.07.22, gg. 00.45 Uhr, zur Kontrolle gestoppt. Bei der Überprüfung des 37jährigen Fahrers konnte festgestellt werden, dass dieser nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Aus diesem Grund wurde die Weiterfahrtfahrt sofort untersagt und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Er muss sich jetzt wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor Gericht verantworten.