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el vpi7.7.2022 – +++ Mit gestohlenen Kennzeichen, ohne Fahrerlaubnis, unter Drogeneinfluss und mit Diebesgut an Bord erwischt +++

A 93 / Rehau. Gestern gegen 11.00 Uhr war ein VW Golf auf der A 93 in Richtung Norden unterwegs, an dem gestohlene Kennzeichen eines Audis angebracht waren. Beamte der Hofer Verkehrspolizeiinspektion konnten den Pkw in Zusammenarbeit mit Beamten der Grenzpolizeiinspektion Selb an der Anschlussstelle Rehau/Nord anhalten. Der alleinige Insasse, ein 33 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Rottal-Inn, weigerte sich aus dem VW auszusteigen, weshalb er von den Beamten aus dem Fahrzeug geholt und gefesselt wurde. Im Pkw konnten die Beamten größere Mengen original verpackte Zigaretten, Rasierklingen und Aufsätze für elektrische Zahnbürsten auffinden. Der Gesamtwert wurde mit knapp 5.000,00 € beziffert. Einen Eigentumsnachweis konnte der Mann nicht vorlegen. Bei der Durchsuchung des Pkw kamen weiterhin zwei Spritzen für Heroin zum Vorschein. Der Fahrer stand auch augenscheinlich unter dem Einfluss von Drogen. Eine Fahrerlaubnis hatte der Mann aus Niederbayern nicht. Das Diebesgut, die gestohlenen Kennzeichen, der VW Golf sowie die beiden Spritzen wurden sichergestellt. Der Mann wurde festgenommen und musste sich im weiteren Verlauf wegen der Fahrt unter Drogeneinwirkung einer Blutentnahme unterziehen. Da der Mann einen festen Wohnsitz hat, blieb ihm nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Hof der Gang zum Ermittlungsrichter zur Prüfung einer möglichen Inhaftierung erspart. Der 33jährige Mann hatte auch zwei Handys dabei, die auf Anordnung der Staatsanwaltschaft sichergestellt werden sollten, da die Auswertung der Handydaten Rückschlüsse auf den bislang unbekannten Tatort der gestohlenen Sachen liefern könnten. Eines der beiden Handys wollte der Mann auf gar keinen Fall herausrücken und war mit der Sicherstellung nicht einverstanden. Ein Richter vom Amtsgericht Hof erließ prompt einen Beschlagnahmebeschluss und der Mann hatte dann doch beide Handys los. Die Ermittlungen ergaben, dass der VW Golf dem Fahrer gehörte und nicht zugelassen war. Wegen der Fahrt mit den falschen Kennzeichen hat der Mann nun neben Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Drogeneinwirkung, Fahren ohne Zulassung und ohne Versicherung auch ein Verfahren wegen Urkundenfälschung am Hals. Weiterhin laufen gegen den Mann Verfahren wegen des Kennzeichendiebstahls und wegen dem Diebstahl der genannten Verbrauchsartikel. Natürlich gab der Mann die Diebstähle nicht zu. Die Kennzeichen will er am Bahnhof in Pfarrkirchen gefunden haben. Die Verbrauchsartikel habe er von ihm nicht bekannten Personen in Deggendorf gekauft. Das einzige was er einräumte, war das Anbringen der falschen Kennzeichen an seinem VW. In Bezug auf den oder die bislang unbekannten Tatorte der entwendeten Verbrauchsartikel laufen die Ermittlungen noch.

 

+++ Sitzbank auf Spielplatz beschädigt - Polizei sucht Zeugen +++

A 9 / Berg. In der Zeit vom Dienstag, 05.07.2022, 16.00 Uhr bis Mittwoch, 06.07.2022, 08.00 Uhr, wurde auf dem Spielplatz der Rastanlage Frankenwald Ost mutwillig eine Sitzbank aus Holz und Beton von einem bislang unbekannten Täter beschädigt. Der angerichtete Schaden beläuft sich auf ca. 1.000,00 €. Zeugen werden gebeten, sich mit der Verkehrspolizeiinspektion Hof unter Tel. 09281/704-803 in Verbindung zu setzen.

 

+++ Mehr als doppelt so schnell wie erlaubt +++

Schwarzenbach a. Wald / innerorts. Mehr als doppelt so schnell wie zulässig war gestern Vormittag eine Dame aus Hof mit ihrem VW gefahren, als das Blitzlicht aufleuchtete. Bei der mehrstündigen Geschwindigkeitsmessung, nur 30 km/h sind an der Messstelle zulässig, löste bei der Dame, die in Richtung Geroldsgrün unterwegs war, das Radargerät aus und speicherte 62 km/h. Insgesamt wurden bei der in beiden Fahrtrichtungen durchgeführten Messung 25 Beanstandungen registriert. Es wird zwölf Anzeigen mit Punkten in Flensburg geben. Die restlichen Beanstandeten kommen mit einer Verwarnung davon. Da von den gemessenen 62 km/h noch eine Toleranz abgezogen werden muss, entkommt die Frau ganz knapp einem Fahrverbot. Sie ist aber mit einem Bußgeld in Höhe von 208,50 € und einem Punkt in Flensburg dabei.

 

+++ Unzulässige Fernzulassung - Pkw mit italienischen Probekennzeichen +++

A 9 / Berg. Heute Nacht, kurz nach 01.00 Uhr, unterzogen Beamte der Hofer Verkehrspolizei auf der Rastanlage Frankenwald West einen Fiat 500, an dem italienische Probekennzeichen im EU-Format angebracht waren, einer Kontrolle.

Die Probekennzeichen wurden durch die geschulten Beamten anhand der Zahlen- / Buchstabenfolge sofort als solche erkannt. Weiterhin wissen die Beamten auch, dass derartige Probekennzeichen in Italien zweizeilig und nur als hinteres Kfz-Kennzeichen, aber nicht im EU-Format ausgegeben werden. Warum die Kennzeichen nun im EU-Format vorlagen, war dann schnell klar. Der angetroffene 63 Jahre alte Fahrer und italienische Autohändler hatte den Fiat 500 in Deutschland gekauft und wollte ihn mit den italienischen Probekennzeichen nach Italien ausführen. Bei Anbringung des regulären italienischen Probekennzeichens, nur an der Rückseite des Pkw, wäre das Ganze vermutlich nach Ansicht des Autohändlers wohl zu auffällig gewesen, weshalb er die Kennzeichen im normalen Kennzeichenformat in doppelter Ausfertigung herstellen ließ und in Deutschland am Fiat anbrachte. Pech für den Autohändler ist jedoch die Tatsache, dass weder das Originalprobekennzeichen noch die angebrachten Kennzeichen Gültigkeit hatten. Für die Ausfuhr von Fahrzeugen aus Deutschland sind spezielle deutsche Ausfuhrkennzeichen vorgesehen. Dies hätte dem Italiener aber bekannt sein müssen, da er wegen gleicher Sache in der Vergangenheit bereits mit der Polizei zu tun hatte. Die Weiterfahrt wurde dem Mann untersagt. Die angebrachten Kennzeichen wurden sichergestellt. Der Mann darf erst nach Vorlage von vorgeschriebenen Kennzeichen seine Fahrt in Richtung Italien fortsetzen. Er wurde erneut wegen der Straftat Kennzeichenmissbrauch, einem Vergehen gem. Kraftfahrzeugsteuergesetz und wegen Fahren ohne Zulassung zur Anzeige gebracht.



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