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el vpi2.7.2022 – +++ Unfallträchtiger Freitag +++

A9/Gefrees: Gleich mehreren Verkehrsteilnehmern wurde starker Regen am gestrigen Morgen auf der A9 in Richtung Berlin zum Verhängnis.

Der Beginn der Misere begann etwa kurz nach 09:00 Uhr, als zunächst eine 55jährige mit ihrem Pkw Toyota aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit auf der linken Fahrspur ins Schleudern geriet. Im Anschluss kam sie an die Betonleitwand und blieb auf der linken Spur liegen.

Kurz darauf kamen zwei weitere Pkw auf die Unfallstelle zugefahren. Hier konnte der 34jährige mit seinem VW Crafter noch hinter dem o.g. havarierten Pkw bremsen und einen Zusammenstoß vermeiden. Dies nützte ihm leider nicht viel, denn ein hinter ihm fahrender Pkw Ford konnte aufgrund zu geringen Abstands und nicht angepasster Geschwindigkeit nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr dem VW auf. Der 39jährige Ford-Fahrer gab selber an, dass er bei trockenem Wetter den Unfall hätte vermutlich vermeiden können.

Aufgrund der beiden Unfälle bildete sich ein Rückstau in Fahrtrichtung Berlin. In diesem kam es dann gegen 09:55 Uhr im Stau zu einem weiteren Unfall mit Blechschaden. Ein 37jähriger Lkw-Fahrer hatte beim Fahrstreifenwechsel den Pkw eines 64jährigen übersehen und diesen touchiert.

Die Verkehrspolizeiinspektion Hof war mit mehreren Streifen an den Unfallörtlichkeiten.

Den Gesamtschaden schätzen die Gendarmen auf etwas mehr als 32.000,- Euro.

Verletzt wurde glücklicherweise niemand.

Die beiden zu flotten Fahrzeugführer werden sich nun auf ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg einstellen müssen.

 

A93/Regnitzlosau: Gegen 10:11 Uhr musste eine weitere Streife zu einem Verkehrsunfall auf die A93 in Richtung Hochfranken ausrücken. Hier war ein 53jähriger Lkw-Fahrer aufgrund zu geringen Abstands auf einen vor ihm fahrenden Lkw aufgefahren. Dieser musste zuvor verkehrsbedingt abbremsen, was der 53jährige wohl zu spät erkannte.

Auch hier wurde glücklicherweise niemand verletzt. Der Sachschaden beträgt aber ca. 20.000,- Euro. Der Fahrer des auffahrenden Lkw musste vor Ort eine Geldbuße bezahlen.

 

A93/Rehau: Am Nachmittag dann, gegen 14:45 Uhr, ereignete sich ein weiterer Unfall auf der A93 in Fahrtrichtung Hochfranken. Hier fuhr ein 21jähriger mit seinem BMW und kam nach links von der Fahrbahn ab. Er touchierte die Mittelschutzplanke und konnte schließlich an einem Parkplatz anhalten. Hier verständigte er die 110. Verletzt wurde der Fahrer nicht, der Sachschaden wird auf ca. 5.000,- Euro geschätzt.

Als Ursache gab der 21jährige an, dass er kurz eingeschlafen sei. Die aufnehmenden Beamten der Verkehrspolizei Hof leiteten gegen den jungen Mann ein Strafverfahren wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs ein.

Das Führen eines Kraftfahrzeugs im ermüdeten Zustand kann in der Regel als ein geistiger und körperlicher Mangel im Sinne des Strafgesetzbuches angesehen werden. Dies kann mit einer Geldstrafe und sogar Freiheitsstrafe geahndet werden. Zu allem Überfluss ist auch die Fahrerlaubnis in Gefahr, da diese entzogen werden kann.

Aus diesem Grund rät die Verkehrspolizei Hof sich nur fit und ausgeruht ans Steuer zu setzten und gegebenenfalls Pausen einzulegen.

 

A9/Münchberg: Gegen 15:55 Uhr ereignete sich ein weiterer Unfall auf der A9 in Richtung Berlin. Hier ist die Fahrbahn aufgrund einer Baustelle aktuell auf zwei Spuren reduziert. Hier musste ein 31jähriger auf der linken Fahrspur verkehrsbedingt bremsen. Dies erkannten die beiden dahinterfahrenden Pkw-Fahrer zu spät. Zunächst fuhr ein 19jähriger auf den Pkw des 31jährigen auf. Im Anschluss krachte ein weiterer 31jähriger mit seinem Pkw ins Heck des 19jährigen. Zum Glück blieben alle Unfallbeteiligten unverletzt.

Den Sachschaden schätzen die aufnehmenden Beamten auf ca. 15.000,- Euro.

 

+++ Mit Speed unterwegs +++

A9/Leupoldsgrün: Einen 26jährigen Montagearbeiter kontrollierten Beamte der VPI Hof am heutigen frühen Morgen auf dem Parkplatz Lipperts auf der A9 in Richtung München.

Der junge Mann war Mitfahrer in einem polnischen Audi und hatte etwas Amphetamin bei sich. Dieses wurde beschlagnahmt und gegen den 26jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Der polnische Staatsangehörige musste für die zu erwartende Strafe an Ort und Stelle einen Strafbetrag von mehr als 600,- Euro bezahlen. Danach konnte er seine Fahrt zur Arbeitsstelle in Frankreich fortsetzen.



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