3.3.2017 – +++ Drei Fahrer ohne Führerschein +++
Münchberg / Leupoldsgrün, 02.03.2017; Gleich drei Pkw-Fahrer mussten am 02.03.2017 ihr Fahrzeug stehen lassen, nachdem sich bei Kontrollen durch Beamte der Verkehrspolizei Hof herausgestellt hatte, dass sie nicht oder nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis waren. Um 16.15 überprüfte eine Streifenbesatzung an der Anschlussstelle Münchberg-Süd einen VW-Passat aus Wiesbaden. Der serbische Fahrer konnte zwar einen ausländischen Führerschein vorzeigen, jedoch lebt er bereits seit 1999 in Deutschland. Somit hätte er sich schon lange um eine deutsche Fahrerlaubnis bemühen müssen.
Bereits vor fünf Jahren hatte ein 32-Jähriger aus dem Vogtland seinen Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt abgeben müssen. Trotzdem saß er am Steuer eines Pkw-Mazda, als er um 17.00 Uhr von Streifenbeamten auf dem Parkplatz Lipperts kontrolliert wurde.
Ebenfalls keinen Führerschein konnte ein 48-Jähriger aus Berlin vorzeigen, den Schleierfahnder um 20.20 Uhr auf dem Gelände des Autohofs näher in Augenschein nahmen. Wie sich herausstellte lag gegen ihn eine aktuelle Fahrerlaubnissperre vor. Damit konfrontiert gab er dies auch sofort zu.
+++ Kontrollen des Schwerverkehrs +++
BAB A 9 / A 72; Bei Lkw-Kontrollen durch die Hofer Verkehrspolizei mussten wieder mehrere Fahrer beanstandet werden. So waren auf der BAB A 9 ein tschechischer und ein rumänischer Sattelzugfahrer bei erlaubten 80 km/h mit bis zu 110 km/h unterwegs. Ein weiterer polnischer Lkw-Fahrer transportierte mit seinem Klein-Lkw gewerblich Waren und hätte somit entsprechende Aufzeichnungen über seine Lenk- und Ruhezeiten führen müssen, was er aber unterlassen hatte. Das für ihn geltende Überholverbot missachtete ein ausländischer Lkw-Fahrer auf der BAB A 72, wofür auch er eine entsprechende Sicherheitsleistung hinterlegen musste.
Bei einem Viehtransporter stellte eine Streifenbesatzung gleich mehrere Verstöße fest. So waren die Tiere auf der Ladefläche nicht vorschriftsmäßig getrennt und es fehlte an ausreichendem Einstreumaterial. Weiterhin waren die Eintragungen im Desinfektionskontrollbuch lückenhaft.