4.5.2022 – +++ Einige Drogenkonsumenten angezeigt +++
A9/Berg.- Zivilfahnder der Grenzpolizeigruppe aus Hof wurden bei Kontrollen im Zusammenhang mit der sogenannten „Schleierfahndung“ am 03.05.2022 gleich mehrfach fündig.
Um 11.35 fiel den Beamten ein Kleintransporter mit portugiesischen Kennzeichen auf dem Gelände der Rastanlage Frankenwald auf. Der Ford war mit mehreren Männern besetzt. Wie sich bei der anschließenden Kontrolle herausstellte, war der siebenköpfige Arbeitertrupp in Hamburg auf einer Baustelle tätig gewesen und nun auf dem Heimweg nach Portugal.
Die Beamten befragten die Männer im Alter zwischen 24 und 43 Jahren auch nach dem Besitz unerlaubter Gegenstände wie Waffen oder Drogen.
Ein 24-jähriger sowie sein 27-jähriger Kollege übergaben daraufhin den Beamten freimütig jeweils eine kleine Menge Marihuana.
Nach einer Beschlagnahme der Drogen und Aufnahme von jeweils einer Anzeige konnte der Trupp die Heimfahrt fortsetzen.
Nicht ganz so ehrlich ging es bei der nächsten Überprüfung um 13.10 Uhr zu. Ein 40-jähriger Mann aus Polen, der mit seinen beiden Kollegen gerade auf dem Weg zu einer Baustelle in Süddeutschland war, stritt zunächst vehement ab, etwas mit Drogen zu tun zu haben.
Bei der anschließenden Durchsuchung des Mannes, der als Fahrer des BMW fungierte, stießen die Beamten jedoch auf zwei Plomben mit Amphetamin, die der 40-jährige in der Hosentasche einstecken hatte.
Nachdem er nun einräumte am Vortag die Droge konsumiert zu haben und die Beamten entsprechende Auffälligkeiten bei dem Drogenkonsumenten feststellen konnten, war eine Blutentnahme zu Beweiszwecken erforderlich.
Die Beamten nahmen eine Anzeige auf und verboten dem Mann die Weiterfahrt. Das Steuer übernahm jetzt der 23-jährige Kollege.
Auch ein 28-jähriger Mann aus Baden-Württemberg, der um 15.40 Uhr gerade eine Pause im Parkplatz „Lipperts“ der A9 machte, verneinte zunächst den Drogenbesitz. Jedoch mussten im Verlauf der Durchsuchung die Beamten ihn eines Besseren belehren, denn auch er hatte in der Hosentasche Drogen einstecken. Der 28-Jährige gab gegenüber den Fahndern zu, dass es sich bei dem weißen Pulver um MDMA, einer Partydroge, handelt.
Auch hier war die Konsequenz eine Beschlagnahme sowie eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz..