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el vpi22.4.2022 – +++ Mit Kokain zum Kurztrip nach München +++

A9 / Berg - Ein 23-jähriger Mann aus Hamburg war am gestrigen Donnerstag für einen Kurztrip unterwegs nach München. Als ihn Schleierfahnder der Verkehrspolizei Hof am frühen Nachmittag an der Rastanlage Frankenwald kontrollierten, stellten die Beamten fest, dass der junge Mann nicht nur legales Reisegepäck dabei hatte. Im Zuge der Personendurchsuchung kamen knapp zwei Gramm Kokain zum Vorschein. Nachdem sich der Hamburger auch weiter verdächtig verhielt erwirkten die Beamten über die Staatsanwaltschaft Hof eine Wohnungsdurchsuchung bei dem 23-Jährigen. Und siehe da, auch dort wurden die Beamten fündig. Im Nachtkästchen befand sich ein weiteres Gramm Kokain, sowie fünf Gramm Marihuana. Die Betäubungsmittel stellte die Polizei selbstverständlich sicher. Seinen Kurztrip nach München durfte der Mann stattdessen mit einer Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz wieder aufnehmen.

 

+++ Kraftfahrer steckt Fahrerkarte nicht +++

A9 / Berg - Eine Streife der Schwerverkehrsgruppe der VPI Hof unterzog am frühen Donnerstagnachmittag einen Sattelzug aus dem Zulassungsbereich Lüneburg an der Rastanlage Frankenwald einer Kontrolle. Als die Beamten den 54-jährigen Trucker nach seiner Fahrerkarte fragten, gab dieser an, jene nicht gesteckt zu haben. Als Erklärung führte er an, mit einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine unterwegs zu sein. Der 54-Jährige hatte tatsächlich auch eine Teermaschine geladen. Da der Mann diese jedoch nur quer durch die Bundesrepublik beförderte, unterliegt auch diese Fahrt den Bestimmungen des Fahrpersonalrechts. Und dafür hätte seine Fahrerkarte ins digitale Kontrollgerät gehört. Der Brummifahrer bekommt nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

 

+++ Pole besucht Freundin in Bayern, allerdings ohne „gültigen“ Führerschein +++

A9 / Gefrees - Er sei auf dem Weg von Polen nach Bayern, um dort seine Freundin zu besuchen. Dies gab der 55-jährige Pole an, als er am frühen Freitagabend von einer Streife der Hofer Verkehrspolizei am Parkplatz Streitau kontrolliert wurde. Der Mann war soeben direkt aus seinem Heimatland eingereist. Am Parkplatz Streitau machte er eine kurze Pause. Den Beamten zeigte seinen polnischen Führerschein vor. Dieser war auch grundsätzlich gültig. Nur eben nicht in Deutschland. Der 55-Jährige erhielt im Jahr 2017 eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Er wurde verurteilt und bekam eine Fahrerlaubnissperre. Diese galt auch nach Ablauf weiter, da der Pole bislang nicht beantragt hatte, von seiner polnischen Fahrerlaubnis im Inland wieder Gebrauch machen zu dürfen.

Seine Fahrt zur Freundin war damit vorerst beendet. Der Pole muss nun einen Ersatzfahrer für sein Auto organisieren. Zudem bekommt er eine Anzeige wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“.



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