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el vpi31.3.2022- +++ Zivilfahrzeug der Autobahnpolizei mit Lichthupe genötigt +++

BAB A 9, Gemeinde Münchberg; Eine Zivilstreife der Hofer Autobahnpolizei wurde am Mittwoch, um 16 Uhr, auf der A 9 bei Münchberg, von einem ungeduldigen Autofahrer von hinten mit der Lichthupe genötigt.

Die Zivilfahnder waren auf der A 9 mit etwa 130 km/h auf der linken Fahrspur unterwegs, als sich von hinten ein Pkw mit höherer Geschwindigkeit näherte. Der Pkw fuhr sogleich sehr dicht auf den Polizeiwagen auf und betätigte die Lichthupe. Der Fahrer des Zivilfahrzeuges passierte zügig die Autos auf der mittleren Spur und setzte den Blinker nach rechts. Bereits in diesem Moment beschleunigte der ungeduldige Hintermann sofort stark und näherte sich dem Dienstfahrzeug bis auf wenige Meter. Zudem gestikulierte der Fahrer wild mit den Händen. Die beiden Fahnder entschlossen sich, den Ford Galaxy an der Anschlussstelle Münchberg-Nord zu stoppen und zu kontrollieren. Der 55jährige Fahrer leistete den Anhaltesignalen zunächst Folge und fuhr an der Anschlussstelle hinter dem Streifenwagen ab. Nun hielt der offenbar sehr aufgewühlte Mann jedoch inmitten der Zufahrt zur Autobahnmeisterei an und weigerte sich, gegenüber den Zivilbeamten die geforderten Dokumente für die Kontrolle auszuhändigen. Beide Beamte zeigten ihren Dienstausweis unaufgefordert vor, was den 55jährigen jedoch nicht davon abhielt, seine Seitenscheibe nur einen kleinen Spalt zu öffnen. Mit viel Geduld versuchte eine Kollegin, den Autofahrer von der Rechtmäßigkeit der Kontrolle und von der Echtheit ihrer Dienstausweise zu überzeugen. Schließlich forderte der Autofahrer einen „unbeteiligten Zeugen“, da einen solchen Ausweis ja jeder vorzeigen könne. Auch dieser Forderung kamen die Beamten nach und forderten eine zweite Streife an. Währenddessen bemühte sich die Polizistin weiterhin, mit dem 55jährigen ins Gespräch zu kommen, was schließlich doch noch gelang. Nach dem Eintreffen der zweiten Streife lies der Ford-Fahrer schließlich seine Seitenscheibe ganz herunter und händigte seinen Führerschein und den Fahrzeugschein für die Kontrolle aus. Letztendlich gelang es den Beamten, die Situation zu deeskalieren und die Personalien des 55jährigen zu erheben. Der wird sich nun wegen Nötigung im Straßenverkehr und weiterer Delikte verantworten müssen.

 

+++ Schwere Ladung unzureichend gesichert +++

BAB A 72, Gemeinde Feilitzsch; Beamte der Schwerverkehrskontrollgruppe der Hofer Verkehrspolizei nahmen am Mittwoch, um 11.15 Uhr, an der Anschlussstelle Töpen auf der A 72, einen Sattelzug aus Slowenien unter die Lupe. Der 38jährige Fahrer aus Serbien hatte seinen Auflieger mit Stückgut beladen. Ganz vorne an der Stirnwand lagerten sechs Paletten die nicht gegen Verrutschen gesichert waren. Gleich dahinter lagen sechs Stahlplatten mit einem Gewicht von 23 Tonnen, die mit zu wenigen Gurten lediglich niedergezurrt waren. Ein seitliches Verrutschen hätte damit nicht verhindert werden können. Auch weitere Stückgüter waren unzureichend gesichert. Zu guter Letzt war der Sattelzug mit einem Gesamtgewicht von 43,5 Tonnen deutlich zu schwer. Da der Auflieger in seiner technischen Beschaffenheit für den Transport der Stahlplatten überhaupt nicht geeignet und das Gesamtgewicht überschritten war, durfte der 38jährige seine Fahrt nicht fortsetzen. Er musste von seiner Firma einen zweiten Lkw anfordern und seine Fracht umladen. Zudem musste er für die begangene Verkehrsordnungswidrigkeit bei den Polizisten eine Sicherheitsleistung bezahlen.

 

+++ Marihuana samt Crusher sichergestellt +++

BAB A 9, Gemeinde Leupoldsgrün; Eine zivile Streife der Hofer Verkehrspolizei stellte am Mittwoch bei einem 22jährigen aus Baden-Württemberg Marihuana und einen Crusher sicher. Die Beamten kontrollierten den Mann, der als Beifahrer in einem Pkw Honda auf der A 9 in Richtung Berlin unterwegs war, an der Rastanlage Frankenwald. Bei der Durchsuchung des Pkw fanden die Polizisten im Fußraum hinter dem Beifahrersitz eine geringe Menge Marihuana und einen dazugehörigen Crusher. Der 22jährige gab den sofort an, dass es sich um seine Gegenstände handelte. Das Rauschgift samt Crusher wurde sichergestellt und der junge Mann erhält eine Anzeige wegen einer Straftat gegen das Betäubungsmittelgesetz.



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