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el vpi23.2.2022- +++ Mehrere Unfälle bei winterlichen Straßenverhältnissen +++

A 93, 22.02.2022, Am Dienstag, gegen 05.50 Uhr, kam eine 19-jährige Frau aus Rehau, die mit einem Pkw Chevrolet auf der A 93 in Richtung Holledau unterwegs war, kurz nach der Anschlussstelle Rehau Nord auf schneebedeckter Fahrbahn aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit nach rechts ab und der Pkw landete in den Graben. Der Unfall ging glimpflich ab, es wurde niemand verletzt. Der Sachschaden wurde mit ca. 1.000,- € beziffert.

Münchberg, A 9, 22.02.2022, Gegen 06.45 Uhr kam es auf der A 9 zu einem weiteren Verkehrsunfall mit deutlich mehr Sachschaden. Ein 24-jähriger Mann aus Goldkronach war mit einem Pkw Jeep in der Münchberger Senke in Richtung Berlin unterwegs, bevor er aufgrund glatter Fahrbahn und nicht angepasster Geschwindigkeit die Kontrolle über den Pkw verlor. Dieser drehte sich von der linken über die mittlere Fahrspur bis zum rechten Fahrstreifen, wo der Jeep gegen die linke Seite einer Sattelzugmaschine prallte, die von einem 52-jährigen, polnischen Kraftfahrer gelenkt wurde. Der Sattelzug geriet durch den Anstoß nach rechts und stieß gegen die Schutzplanke. Glücklicherweise wurde bei diesem Verkehrsunfall keiner der Beteiligten verletzt. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 26.000,- €

Münchberg, A 9, 22.02.2022; Nur wenig später, kurz nach 07.00 Uhr, krachte es erneut auf der A 9 im Bereich der Münchberger Senke. Ein 20-jähriger Mann aus Bad Steben war mit einem Pkw BMW auf der A 9 in Richtung München unterwegs. Als er einen Sattelzug überholen wollte, der von einem 43-jährigen Kraftfahrer aus Bad Freienwalde gelenkt wurde, kam der  BMW des jungen Mannes bei winterlichen Straßenverhältnissen ins Schleudern und touchierte den Sattelauflieger. Unfallursächlich war nicht angepasste Geschwindigkeit. Begünstigt wurde das Ganze durch nicht mehr zulässige Winterreifen auf der Hinterachse. Hier lag die Profiltiefe bei nur noch 1 mm. Auch bei diesem Zusammenprall war kein Personenschaden zu beklagen. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 10.000,- €.

 

+++ Zu schnell unterwegs +++

Münchberg, A 9, 22.02.2022; Am Dienstag, kurz vor 13.00 Uhr, ertappte eine zivile Videostreife der Verkehrspolizeiinspektion Hof einen 64-jährigen Mann aus Polen, der mit seinem Pkw Volvo mit Anhänger in der Münchberger Senke in Richtung München zu flott unterwegs war. Bei den zulässigen 80 km/h stellte die Beamten eine gefahrene Geschwindigkeit von 111 km/h fest. Der Mann musste an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung in Höhe von 178,50,- € für die zu erwartende Geldbuße hinterlegen.

Berg, A 9, 22.02.2022, Am  Dienstagnachmittag erweckte ein Lkw mit Anhänger die Aufmerksamkeit von Hofer Verkehrspolizisten. Am sogenannten „Saaleabstieg“, einer kurvenreichen und unfallträchtigen Gefällstrecke zwischen der Anschlussstelle Berg / Bad Steben und der Landesgrenze Thüringen in Richtung Berlin war „Brummi“  nach Abzug der Toleranz mit 88 km/h statt der höchstzulässigen 60 km/h unterwegs. Der 20-jährige Fahrer aus Polen musste am Anhalteort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 203,50,- € bezahlen.

 

+++ Mit ungültigen Kennzeichen erwischt +++

Leupoldsgrün, A 9, 22.02.2022; Ein Pkw Opel Corsa mit französischen Händlerkennzeichen, der die A 9 in Richtung München befuhr, wurde am Dienstagnachmittag von einer Streifenbesatzung der Hofer Verkehrspolizei auf dem Autobahnparkplatz Lipperts unter die Lupe genommen. Es stellte sich heraus, dass der 52-jährige Fahrer mit griechischer Staatsangehörigkeit, der in Frankreich lebt, den Pkw in Berlin gekauft hatte. Der Mann besitzt in Frankreich eine Autowerkstatt und hat zur Überführung des Pkw von Deutschland nach Frankreich kurzer Hand seine französischen Händlerkennzeichen am Pkw angebracht. Da für eine derartige Überführungsfahrt deutsche Ausfuhrkennzeichen erforderlich sind und diese sogenannte „Fernzulassung“ nicht erlaubt ist, wurde dem Mann die Weiterfahrt untersagt. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Hof musste der Fahrer wegen Kennzeichenmissbrauch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300,00,- € bezahlen. Erst nach Vorlage von deutschen Ausfuhrkennzeichen kann der 52-Jährige seine Heimreise fortsetzen.



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