10.11.2021- +++ Mit weit über zwei Promille Unfall verursacht +++
A9/Helmbrechts.- Zu einem Verkehrsunfall auf der A9 bei Helmbrechts/LKr.Hof wurde eine Streife der Autobahnpolizei aus Hof am 09.11.2021 um kurz vor 22 Uhr beordert.
An der Unfallstelle in Richtung Berlin angekommen, war offensichtlich, was um 21.42 Uhr passiert war. Ein im Frontbereich völlig demolierter BMW stand quer auf dem linken Fahrstreifen und ein Sattelzug am Standstreifen wies einen heftigen Schaden an der Hinterseite des Anhängers auf.
Wie die Beamten ermittelten, war der 25-jährige Fahrer des PKW dem Sattelzug aus Slowenien heftig aufgefahren. Die Ursache für die Kollision war indes auch schnell gefunden. Denn der 25-jährige Chemnitzer wies eine deutliche Alkoholfahne auf. Einen Test absolvierte der Sachse mit 2,66 Promille und musste deshalb eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Neben seinem Auto, das nur noch Schrottwert aufwies, war der 25-Jährige nun auch noch seinen Führerschein an Ort und Stelle los. Denn die Polizisten stellten das Dokument bei ihm sicher.
An der Unfallstelle war die Fahrbahn übersäht mit Splittern und Trümmern, weshalb eine Kehrmaschine der Autobahnmeisterei anrücken musste. Bis zum Abschluss der Reinigungs- und Bergungsmaßnahmen war die nördliche Fahrbahn der A9 komplett gesperrt.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte die zwischenzeitlich angereiste Mutter des 25-jährigen Unfallfahrers den unverletzten Sohn in Empfang nehmen.
Die Beamten beziffern den Sachschaden auf 15 Tausend Euro und leiteten gegen den Chemnitzer ein Verfahren wegen „Gefährdung des Straßenverkehrs“ ein.
+++ Flüchtiger Unfallverursacher +++
A9/Münchberg.- Auf dem linken der drei Fahrstreifen der A9 war ein 27-jähriger Mann aus dem Landkreis Bamberg am 09.11.2021 um 23.20 Uhr mit einem Porsche unterwegs gewesen, als er sich einem auf dem Mittelstreifen befindlichen Audi näherte, der seinerseits gerade einen Sattelzug überholte.
Fast auf gleicher Höhe mit dem Audi angekommen, kam dieser ohne ersichtlichen Grund auf den linken Fahrstreifen, weshalb der 27-Jährige bremsen und nach links ausweichen musste. Dabei schleiften die linken Räder am Bordstein und wurden beschädigt. Der Unfallverursacher setzte die Fahrt in Richtung Norden fort. Der geschädigte Porsche-Fahrer konnte sich jedoch noch das Kennzeichen notieren.
Die Beamten beziffern den Schaden auf mehrere Tausend Euro und leiteten Ermittlungen gegen den momentan noch unbekannten Audi-Fahrer ein.
+++ Unter Drogen am Lenkrad +++
A9/Berg.- Eine Routinekontrolle wurde einem 41-jährigen Mann aus Polen am 09.11.2021 zum Verhängnis. Eine Streife der Hofer Autobahnpolizei stoppte den Audi um 21.50 Uhr an der Anschlussstelle Berg und stellte den 41-Jährigen am Steuer fest. Er zeigte Auffälligkeiten, die ihn als möglichen Drogenkonsumenten in Frage kommen ließen. Deshalb absolvierte er einen Drogentest, welcher ein positives Ergebnis auf Amphetamin zeigte. Der Mann musste sich zu Beweiszwecken einer Blutentnahme unterziehen, ferner leiteten die Beamten gegen ihn ein Verfahren ein.
Dass es sich wohl für den 41-Jährigen nicht um einen Einzelfall handelte, zeigte sich bei der Durchsuchung des Audis. Denn bei der Sichtung der Reisetasche kam eine ganze Reihe von Utensilien für den Drogenkonsum zum Vorschein.
+++ Droge und Waffen beschlagnahmt +++
A9/Berg.- Während sich eine Streife der Autobahnpolizei aus Hof am 09.11.2021 auf dem Gelände der Rastanlage Frankenwald befand, fiel den Beamten um 16.40 Uhr ein Mann auf, der alleine in einem Mercedes-Kleintransporter saß.
Die Beamten entschlossen sich zu einer Kontrolle und befragten dabei den 30-jährigen Mann aus dem Raum Rostock nach dem Besitz von Drogen, woraufhin der 30-Jährige einen Joint überreichte. Die Beamten ließen sich die Reisetasche des Mannes zeigen und fanden darin noch rund 2,5 Gramm Marihuana und eine kleine Menge Amphetamin. Außerdem hatte dem Mann einen Schlagring und ein größeres Messer in der Tasche.
Die Beschlagnahme der verbotenen Gegenstände durch die Beamten war die Folge. Außerdem kommt nun ein Verfahren auf den Rostocker nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Waffengesetz zu.