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el vpi23.9.2021 +++ Verbotenes Messer im Gepäck +++

A9 / Berg. Ein verbotenes Springmesser fanden die Fahnder der Verkehrspolizeiinspektion Hof bei einer Kontrolle eines jungen Österreichers. Die Beamten der Grenzpolizeigruppe kontrollierten am Mittwochmittag einen Mercedes mit österreichischer Zulassung. Im Rahmen der Durchsuchung des Fahrzeugs an der Rastanlage Frankenwald Ost wurde im Rucksack ein sogenanntes Springmesser mit einer Klingenlänge von 9,5 cm aufgefunden. Messer dieser Art gelten nach dem Waffengesetz als „Verbotene Gegenstände“, deren alleiniger Besitz schon strafbar ist. Das Springmesser wurde durch die Beamten beschlagnahmt. Den 21-jährigen Österreicher erwartet nun eine Anzeige nach dem Waffengesetz.

 

+++ Erst ohne Versicherung - später ohne Führerschein +++

A9 / Leupoldsgrün. Mehrere Verstöße kamen zum Vorschein, die ihren Anfang in einer Kontrolle der Schleierfahnder der Verkehrspolizeiinspektion Hof nahm.

Am Mittwochmittag kontrollierte eine zivile Streife der Grenzpolizeigruppe auf dem Parkplatz Lipperts einen VW Pritschenwagen aus dem Zulassungsbereich Salzlandkreis. Bei der anschließenden Überprüfung stellten die Beamten fest, dass für dieses Fahrzeug der Haftpflichtversicherungsschutz erloschen war.

Das Fahrzeug wurde Außerbetrieb gesetzt. Den 49-jährigen Fahrzeugführer erwartet eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag geriet ein 5er BMW, ebenfalls aus dem Zulassungsbereich Salzlandkreis, ins Visier einer Streife der Bundespolizeiinspektion Selb. Bei der anschließenden Kontrolle dieses Fahrzeugs wurde festgestellt, dass der 33-jährige Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Zuständigkeitshalber wurde eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion Hof hinzugezogen. Im Rahmen der weiteren Kontrolle wurde festgestellt, dass auch die Halterin des BMW, die sich als Beifahrerin mit vor Ort befand, nicht im Besitz eines Führerscheins ist.

Außerdem handelte es sich bei der 54-jährigen Staßfurterin um die Halterin des am Mittwochmittag kontrollierten VW Pritschenwagen ohne Versicherungsschutz, dessen Fahrer beide nun abholen wollten.

Den 33-jährigen erwartet nun eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, die Halterin wegen dem Ermächtigen zu diesem. Beiden wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Heimfahrt zu dritt war ihnen dennoch möglich. Diese übernahm der zunächst kontrollierte 49-jährige im BMW.



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