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el vpi3.3.2021 - +++ Massive Überladung +++

A9/Berg.- Walkende Reifen und ein tiefliegendes Fahrzeugheck machten eine Streife der Hofer Verkehrspolizei am 02.03.2021, um 10.00 Uhr, auf einen anscheinend überladenen Kleintransporter aufmerksam.

Bei der Überprüfung des Iveco gab der 34-jährige Fahrer an, einen Umzug zu fahren. Eine Verwiegung des Kleintransporters ergab das vermutete Ergebnis, denn er war um rund 37 Prozent überladen. 1280 kg hatte der Mann aus Niedersachsen zu viel auf die Ladefläche gepackt.

Der 34-Jährige durfte laut Anweisung der Beamten seine Fahrt so nicht fortsetzen und kümmerte sich für die Umladen um ein zweites Fahrzeug.

Die Beamten zeigten den Mann wegen einer Ordnungswidrigkeit an.

 

+++ Drogen im Rucksack +++

A93/Gattendorf.- Bei der Kontrolle eines Mercedes Kleintransporters am 01.03.2021, um 16.10 Uhr, beschlagnahmten die Beamten der Bundespolizei mehr als 50 Gramm Tabak-Marihuana-Gemisch.

Der Kleintransporter war mit fünf Personen besetzt, als die Kontrolle in dem Parkplatz „Bärenholz“ stattfand. Im Rahmen der Schleierfahndung durchsuchten die Beamten dabei auch das Gepäck.

Hierbei wurden sie bei einem 34-jährigen Mann aus Dresden fündig. Er hatte in seinem Rucksack ein Plastikgefäß mit 53 Gramm einer Tabak-Marihuana-Mischung und noch etwas mehr als ein Gramm Marihuana.

Die Beamten beschlagnahmten das illegale Kraut und übergaben es an die dafür zuständige Verkehrspolizei in Hof.

 

+++ Geschwindigkeitsmessung +++

Berg/Lkr. Hof.- Auf der Staatsstraße zwischen Berg und der B173 führte die Verkehrspolizei aus Hof am 02.03.2021 eine fünf stündige Geschwindigkeitsmessung in den Nachmittagsstunden durch.

Es wurden in dem auf 70 km/h beschränkten Straßenabschnitt 1065 Fahrzeuge gemessen, wovon es 28 Mal blitzte. 18 Temposünder werden mit einer Verwarnung davon kommen. Die restlichen 10 müssen mit einer Bußgeldanzeige rechnen.

Zwei Brummi-Fahrer müssen außerdem mit Fahrverboten rechnen. Sie wurden mit 102 km/h und 94 km/h gemessen, obwohl für sie ein Tempolimit von 60 km/h auf der Landstraße gilt.



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